Das Eisenbahn-Bundesamt hat am Montag den 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen gestartet. In den kommenden Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit, sich bis zum 02. Januar 2024 umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4), zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und zu ihren Lärmproblemen zu äußern.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Für weitere Fragen oder Anregungen wenden Sie sich an die E-Mail Adresse: umgebungslaerm@eba.bund.de.