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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 49/2023
Verbandsgemeinde
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10. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Bad Sobernheim); Gemarkung Weiler bei Monzingen

a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

c) Geltungsbereich

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung am 23.03.2022 die 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim beschlossen.

Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes der ehem. Verbandsgemeinde Bad Sobernheim soll der bebaute Bereich des Gonrather Hof, der bisher dem Außenbereich zuzuordnen ist, als gemischte Baufläche und somit als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteils ausgewiesen werden. Durch die neben den landwirtschaftlichen Anwesen etablierte Wohnbebauung hat sich hier mittlerweile ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil entwickelt, den die Ortsgemeinde über eine Entwicklungssatzung nun auch bauplanungsrechtlich sichern möchte.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festlegung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu schaffen sowie dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung fortgeschrieben werden.

Momentan wird die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist daher zwingend erforderlich. Entsprechend soll dazu der Bereich im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen werden.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von

Freitag, 08.12.2023 bis einschließlich Freitag, 12.01.2024

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

c) Geltungsbereich/Übersichtskarte

Das ca. 3 ha große Plangebiet umfasst alle bestehenden Wohn- und Landwirtschaftsgebäude im Bereich des Gonrather Hof, der der Ortsgemeinde Weiler bei Monzingen angehört. Der Gonrather Hof befindet sich knapp 1,3 km nordwestlich von Weiler bei Monzingen. Die Ortsteile sind durch die Kreisstraße K 18 miteinander verbunden sind.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen