1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
3. Geltungsbereich/ Übersichtskarte
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Bärweiler hat in seiner Sitzung am 30.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz“ beschlossen.
Eine ortsansässige Firma beabsichtigt, einen bereits bestehenden Lagerplatz am westlichen Ortsrand der Gemeinde Bärweiler zu erweitern. Der ursprüngliche Lagerplatz mit kleinerem Zuschnitt wurde befristet genehmigt. Aufgrund der Erweiterungsabsichten des Platzes und der geplanten Errichtung einer Halle zum Unterstellen und Warten von LKW ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur rechtlichen Sicherung der Planung notwendig. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 30 Bau GB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren fortgeschrieben.
Der Beschluss des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Die Ortsgemeinde Bärweiler führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von
Freitag, 08.12.2023 bis einschließlich Freitag, 12.01.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
3. Geltungsbereich/Übersichtskarte