Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass der natürliche Ablauf des Auerbachs und des Rückerbachs durch Überwuchs von Sträuchern, Bäumen und Unkraut nicht mehr gewährleistet ist.
Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Bepflanzungen müssen stets soweit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht den Bachlauf zu wuchern.
Alle Grundstückseigentümer sind aufgefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die überhängenden Äste und das Gestrüpp an den genannten Bachläufen bis zum 28.02.2025 zu entfernen.
Ich bitte um Beachtung.