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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 5/2025
Jeckenbach
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2025/2026 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Zimmer 23, 55590 Meisenheim oder nach Absprache bei der Ortsbürgermeisterin, durch die Einwohner eingesehen werden.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch bei der Ortsbürgermeisterin eingereicht werden.