Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 gemäß § 114 Abs. 1 GemO den Jahresabschluss 2022 mit Anhang und Anlagen festgestellt und dem Ortsbürgermeister
sowie den Beigeordneten, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, Entlastung erteilt.
Hinweis:
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2022 wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit Anhang und Anlagen sowie der Prüfbericht liegen vom 31.01.-11.02.2025 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Zimmer 23, 55590 Meisenheim aus und können von der interessierten Bevölkerung eingesehen werden.