| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 2. | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| 3. | Geltungsbereich/ Übersichtskarte |
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Callbach hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark - Auf dem Schorrwalde“ beschlossen.
In den vergangenen Jahren haben sich bezüglich der Nutzung regenerativer Energien veränderte Tatsachen und Rahmenbedingungen ergeben, zuletzt in Rheinland-Pfalz insbesondere durch die 4. Teilfortschreibung zum LEP IV. Die Landesregierung hat sich „damit das Ziel gesetzt bis 2030 den Bruttostrombedarf bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken.“ Um dieses Ziel zu erreichen, wird gemäß 4. Teilfortschreibung „eine Verdopplung der installierten Leistung bei der Windkraft und eine Verdreifachung bei der Photovoltaik“ erforderlich.
Die Gemeinde Callbach beabsichtigt daher zur Förderung erneuerbarer Energien einen Standort für die Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen anzubieten. Zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen Belangen wurde dem Bauleitplanverfahren ein Zielabweichungsverfahren vorgeschoben. Diesem wurde mit Bescheid vom 09.03.2023 zugestimmt.
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erfolgt parallel die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der ehem. Verbandsgemeinde Meisenheim mit der Zielsetzung, in dem in Rede stehenden Bereich eine Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ neu darzustellen.
Der Beschluss des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
2. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Ortsgemeinde Callbach führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von
Freitag, 15.12.2023 bis einschließlich Freitag, 19.01.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
3. Geltungsbereich/Übersichtskarte
Das Plangebiet misst ca. 14 ha und umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Callbach: Flur 0, Parzellen: 437/2, 436/1, 438/1, 441/1, 445, 446/1, 448/1, 454/1, 456/3, 464/1, 465
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus den zeichnerischen Festsetzungen und Darstellungen ersichtlich.