Bad Sobernheim Zentrum
Information zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei
· Wassergebühren · Grundgebühr Wasser (= nur im Bereich des ehemaligen Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Meisenheim) · und wiederkehrenden Beiträgen Wasser (= nur im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeindewerke Bad Sobernheim) Bundesrat und Bundestag haben Ende Juni 2020 die Reduzierung der Umsatzsteuer, befristet vom 01.07. - 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % beschlossen. Die Berechnung der Umsatzsteuer in den vorgenannten Fällen erfolgt entsprechend dem zum …