Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden.
Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk
| - | Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen! |
| - | Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten und die Gebrauchsanweisung beachten! |
| - | Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser! |
| - | Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten! |
| - | Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern! |
| - | Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung! |
| - | Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen! |
| - | Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden! |
| - | Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. |
Dekorationen und Ausstattungen
| - | Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern |
| oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen. | |
| - | Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen! |
| Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt: | |
| - | Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten! |
| - | Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren selbstverständlich auch in der Silvesternacht. Notruf-Telefon 112 |
Sicherheitstipps für Silvester
So schön die Raketen und andere Leuchtkörper auch sind, die Gefahr ist der ständige Begleiter dieser Artikel. Damit Ihnen und auch allen anderen am Jahreswechseltag nichts Schlimmes widerfährt, sollten sie einige Dinge beachten.
| - | In Deutschland dürfen Raketen nur zwischen 18:00 Uhr am 31.Dezember und 01:00 Uhr am 01. Januar gezündet werden |
| - | Halten sie sich nicht in Schussrichtung der Raketen oder der Knallkörper auf |
| - | Raketen können schon durch einen kurzen Windstoß aus ihrer Flugbahn gebracht werden |
| - | Damit diese nicht in Wohnungen oder Häuser eindringen und Brände verursachen können, sind Fenster, Balkon und Haustüren zu schließen |
| - | Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich |
| - | Niemals Feuerwerkskörper modifizieren oder öffnen |
| - | Schießen Sie Raketen nur aus feststehenden Objekten ab (Flaschen in einer Kiste oder Rohr im Boden) – keinesfalls aus der Hand! |
| - | Zünden Sie Raketen und Feuerwerke möglichst weit weg vom Körper |
| - | Nicht abgebrannte Raketen oder Knallkörper liegen lassen – keinesfalls aufheben. Auch nach mehreren Minuten können diese doch noch zünden |
| - | Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere richten |
| - | Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) verwenden. „Schwarzmarkt-Ware kann unberechenbar heftig explodieren! |
| - | Kindern und Jugendlichen ist der Kauf und das Abschießen von Raketen gesetzlich verboten. Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II muss man mindestens 18 Jahre alt sein |
| - | Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser, Schnee oder Eis mindestens 10 Minuten lang kühlen |