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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 6/2024
Becherbach
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Nachtragshaushaltsplanung 2024 der Ortsgemeinde Becherbach

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2024 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Zimmer 23, 55590 Meisenheim oder nach Absprache beim Ortsbürgermeister, durch die Einwohner eingesehen werden.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch bei dem Ortsbürgermeister eingereicht werden.