An den og. Grundschulen wird auch für das kommende Schuljahr 2025/2026 vorbehaltlich der Bewilligung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wieder eine Nachmittagsbetreuung angeboten. In Kürze werden dann die entsprechenden Anträge bei den Schulen erhältlich sein. Da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ständig zunimmt, das Angebot dieser Plätze aber begrenzt ist, ist es erforderlich, dass von den Eltern ein Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers mit dem Antrag eingereicht wird.
Sofern Sie also das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen müssen oder möchten, raten wir Ihnen schon jetzt, sich bei Ihrem Arbeitgeber um einen entsprechenden Beschäftigungsnachweis mit Angabe der Beschäftigungszeiten zu bemühen. Dann kann der Antrag vollständig zum Abgabetermin eingereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass vollständige Anträge von Berufstätigen in erster Linie bearbeitet werden. Unvollständige Anträge oder solche von nicht berufstätigen Eltern werden nach dem Abgabetermin nur dann entsprechend dem Eingangsdatum berücksichtigt, wenn noch Kapazitäten in den Betreuungsgruppen frei sind.