| a) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
| b) | Geltungsbereich / Übersichtskarte |
a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung
Der stetig voranschreitende Klimawandel sowie die Auswirkungen des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine haben auch in Deutschland die Dringlichkeit zum Fortschritt und zur Beschleunigung der Energiewende aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgesetzgeber in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Gesetzesänderungen veranlasst, denen allen eine Förderung des Ausbaus von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien gemein ist.
Anlass der 8. Fortschreibung ist, unter Berücksichtigung des Vorgenannten, das Bestreben der Ortsgemeinde Callbach Planungsrecht für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im Außenbereich zu schaffen.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich bislang keine Sonderbauflächen vor, welche für eine Entwicklung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen.
Um in diesem Zusammenhang dem in § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB formulierten Entwicklungsgebot eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan Genüge zu tun, bedarf es daher einer Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Da Teile des Plangebiets innerhalb eines Vorranggebietes für Landwirtschaft der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe liegen, hat die Verbandsgemeinde hierzu bereits im Jahr 2021 (Beschluss VG-Rat vom 26.05.2021) ein Zielabweichungsverfahren angestoßen. Mit Schreiben vom 09.03.2023 wurde dem Antrag auf Zielabweichung seitens der zuständigen Behörde stattgegeben.
Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von
Freitag, 07.02.2025 bis einschließlich Montag, 10.03.2025
besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen.
Daneben liegen die Unterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Ergänzung der Begründung um eine erweiterte Ausführung zu den Auswirkungen auf die Landwirtschaft, zum Grundsatz G 166c des LEP IV (Belange der örtlichen Landwirtschaft), den Auswirkungen auf die Fortwirtschaft und den Belangen der technischen Ver- und Entsorgung.
Aufnahme von Hinweisen in das Kapitel „Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- bzw. Genehmigungsverfahren“
- Wasser
- Boden
- Leitungstrassen
- forstwirtschaftlichen Belangen
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
| Fachgutachten | ||
| • | Umweltbericht als Teil der Begründung des Flächennutzungsplans (Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, Dezember 2024) | |
| • | Artenschutzrechtliche Voreinschätzung (Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, November 2023) | |
| Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen: | ||
| • | Einleitung und planerische Vorgaben (Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen der Änderung, Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung) | |
| • | Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden | |
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| - | Betrachtung der Schutzgüter; |
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| Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild und Erholung, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen |
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| - | Betrachtung der Schutzgebiete- und –objekte: |
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| Natura 2000-Gebiete, Schutzgebiete und -objekte gem. §§ 23 – 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 15 LNatSchG RLP, Flächen des landesweiten Biotopverbunds (LEPIV) und des Biotopkatasters, Schutzgebiete gem. §§ 51, 53 und 76 Wasserhaushaltsgesetz |
| • | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung sowie Wechselwirkungen | |
| • | Weitere Belange des Umweltschutzes | |
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| - | Vermeidung von Emissionen / Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität |
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| - | Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser |
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| - | Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen |
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| - | Kumulierung von Umweltauswirkungen benachbarter Gebiete |
| • | Anderweitige Planungsmöglichkeiten sowie Optimierung der Planung Flächenalternativen, Ergebnis und Fazit der Alternativenprüfung der Raumverträglichkeitsprüfung | |
| • | Zusätzliche Angaben; Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren, Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angabe, Monitoring | |
| • | Allgemeinverständliche Zusammenfassung | |
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
| Forstamt Bad Sobernheim – 10.09.2024 | |
| • | Hinweis auf die Einhaltung eines ausreichend dimensionierten Schutzabstandes zum Waldbestand |
| Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 13.09.2024 | |
| • | Verweis auf die Stellungnahme des Bebauungsplanverfahrens |
| • | Hinweis, dass die allgemeinen wasserwirtschaftlichen Aspekte; Abflussverhalten, zur Grundwasserneubildung, zur Wasserrückhaltung und zur Versickerung sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
| • | Hinweis auf die Erforderlichkeit genauerer Angaben zum Artenschutz, Einbindung ins Landschaftsbild und der Eingriffsplanung im Bebauungsplanverfahren |
Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Änderungsbereich umfasst ca. 14 ha und wird wie folgt abgegrenzt: