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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 6/2026
Verbandsgemeinde
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Betreten von Eisflächen

Jeden Winter brechen Kinder und Erwachsene auf Eisflächen ein. Eine Person kann sich dann in der Regel nur drei Minuten über Wasser halten.

So können Sie vorbeugen:

  • Achten Sie auf Verbotsschilder und beachten Sie Warnmeldungen in den Medien.
  • Schätzen Sie vor Betreten der Eisfläche die Tragfähigkeit ab. Die Stärke der Eisdecke sollte mindestens 10 cm betragen.
  • Besondere Vorsicht ist geboten an Brückenpfeilern, Schilf und ähnlichen Objekten, die das Eis durchbrechen und an Zu- und Abflüssen.
  • Lassen Sie Kinder eine Eisfläche nicht unbeaufsichtigt betreten.
  • Tauwetter kann die Tragfähigkeit des Eises schnell beeinträchtigen.
  • Gehen Sie nie auf Eisflächen von fließenden Gewässern.
  • Wasserflecken und Verfärbungen können Hinweise auf brüchige Stellen sein.

So können Sie helfen:

  • Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr mit der Notrufnummer 112.
  • Nähern Sie sich dem Eingebrochenen liegend, mit einer möglichst großen Auflagefläche. Am besten mit einer Leiter oder einem Brett.
  • Vorsicht: An der Einbruchstelle ist das Eis, auch für Sie, sehr brüchig.
  • Reichen Sie eingebrochenen Personen Rettungsgeräte oder andere Gegenstände (z. B. Kleidungsstücke, Stangen, Abschleppseil usw.).

Quelle:

https://www.ffw-muenchen.de/buergerservice/betreten-von-eisflaechen/