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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 6/2026
Bad Sobernheim
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Jagdgenossenschaftsversammlung Bad Sobernheim-Pferdsfeld

Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim-Pferdsfeld gehören (Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Pferdsfeld am Freitag, 20.02.2026, 19.00 Uhr in der Gaststätte Hees in Auen, eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsberichte 2022, 2023, 2024 und 2025
  3. Neuwahl des Jagdvorstandes
  4. Maßnahmenplanung 2026-2027 - Verwendung des Reinertrages und teilweiser Rücklagen - Beratung mit Beschluss
  5. Verschiedenes

Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Hinweis:

Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim – Pferdsfeld kann sich jeder Jagdgenosse durch:

1.

den Ehegatten oder den Lebenspartner

2.

einen Verwandten in gerader Linie,

3.

eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person,

4.

einen volljährigen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört,

5.

durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Werner Fuchs, Beauftragter der Jagdgenossenschaft