Bad Sobernheim Zentrum
Öffentliche Abgabenmahnung
Die bis zum 15. Februar 2018 fälligen Steuern und Abgaben nach den in den Vorjahren ergangenen Mehrjahresbescheiden sowie für die im Jahre 2018 ergangenen Bescheide sind, soweit sie nicht über diesen Zeitraum hinaus gestundet wurden, nunmehr bis spätestens 01. März 2018 an die Verbandsgemeindekasse Bad Sobernheim zu entrichten. Vom folgenden Tage an werden die Rückstände kostenpflichtig beigetrieben. Bei allen Einzahlungen bitten wir den Verwendungszweck und das Kassenzeichen anzugeben. …