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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 8/2025
Verbandsgemeinde
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Erste Änderungssatzung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan vom 06.11.2020 vom 14.02.2025

Der Verbandsgemeinderat hat am 23.01.2025 aufgrund des § 24 und des § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) i. V. m. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) in der jeweils geltenden Fassung folgende Erste Änderungssatzung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan beschlossen:

§ 1

Werkleitung

§ 8 (1) wird wie folgt geändert:

Die Werkleitung besteht aus einem Werkleiter und bis zu zwei Stellvertretern. Dem/den Stellvertreter/n obliegt die Werkleitung im Verhinderungsfall des Werkleiters.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Erste Änderungssatzung der Betriebssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad Sobernheim, 14.02.2025
(Siegel)
gez. Uwe Engelmann, Bürgermeister

Hinweis auf die Rechtsfolge:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.