Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es für die neu einzuschulenden Kinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Bereitstellung der Betreuungsplätze für die Kinder vom 2. bis zum 4. Schuljahr an den vg. Grundschulen ist weiterhin ein freiwilliges Angebot des Schulträgers, welches vorbehaltlich der Bewilligung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angeboten wird.
In Kürze werden die entsprechenden Anträge für einen Betreuungsplatz in den Schulen erhältlich sein.
Da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ständig zunimmt, das Angebot dieser Plätze aber begrenzt ist, ist es erforderlich, dass von den Eltern der Zweit- bis Viertklässlern ein Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers mit dem Antrag eingereicht wird. Durch den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei den neuen Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027 ist kein Beschäftigungsnachweis erforderlich – die Antragstellung an sich entfällt aber nicht.
Sofern Sie also das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen müssen oder möchten, raten wir den Eltern der Zweit- bis Viertklässler schon jetzt, falls notwendig sich bei Ihrem Arbeitgeber um einen entsprechenden Beschäftigungsnachweis mit Angabe der Beschäftigungszeiten zu bemühen. Dann kann der Antrag vollständig zum Abgabetermin in der Schule eingereicht werden. Wir bitten, die angegebenen Abgabetermine einzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass die vorhandenen Betreuungsplätze wegen des og. Rechtsanspruches zunächst an die angemeldeten Erstklässler vergeben werden.
Darüber hinaus wird die Bearbeitung der vollständigen Anträge von Berufstätigen vorrangig erfolgen. Unvollständige Anträge oder solche von nicht berufstätigen Eltern werden nach dem Abgabetermin nur dann entsprechend dem Eingangsdatum berücksichtigt, wenn noch Kapazitäten in den Betreuungsgruppen frei sind.