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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 8/2026
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Laufzeit und Kündigung von Glasfaserverträgen

Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau schreitet in einigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Nahe-Glan nur sehr stockend voran. Teilweise wurden Diensteverträge zur Bereitstellung einer Glasfaserinternetverbindung bereits im Frühjahr 2022 geschlossen und befinden sich seitdem in der Schwebe, da bis dato noch keine Inbetriebnahme des Netzes erfolgt ist.

Da der Verbandsgemeindeverwaltung immer wieder Fragen zum Fortbestand und zur Rechtmäßigkeit dieser Verträge zugehen, möchten wir auf das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes in dieser Sache aufmerksam machen. Am 08.01.2026 erging das Urteil (Az. III ZR 8/25):

Die Mindestvertragslaufzeit eines Vertrages für den Glasfaseranschluss beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird.

Damit sind viele Verträge, die in Gemeinden geschlossen wurden, die seit 2022 auf einen Ausbau warten, abgelaufen - unabhängig von Regelungen der jeweiligen AGB der Telekommunikationsunternehmen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellt kostenfreie Briefvorlagen und Musterbriefe rund um das Thema Kündigung der Glasfaser-Diensteverträge auf deren Website zur Verfügung.

Link zur Website:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/wann-beginnt-die-laufzeit-eines-glasfaservertrags-bgh-hat-entschieden-116098