Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 9/2026
Callbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindliche Feld- und Waldwege

Aus gegebenem Anlass erinnert die Ortsgemeinde Callbach an die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege. Die Satzung ist in kompletter Form auf der Webseite der Verbandsgemeinde Nahe-Glan unter www.vg-nahe-glan.de im Menü unter „Gemeinden & Städte“ – „Callbach“ – „Satzungen“ – „Callbach02 – Benutzung Feld- und Waldwege.pdf“ zu finden.

Besonders der § 6 Unerlaubte Benutzung der Feld- und Waldwege sollte zur aktuellen Jahreszeit dringend berücksichtigt werden.

(1) Es ist unzulässig,

1.

die Wege zu befahren, wenn dies insbesondere auf Grund jahreszeitlich bedingten Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann,

2.

Fahrzeuge, Geräte und Maschinen so zu benutzen oder zu transportieren, dass Wege beschädigt werden,

3.

beim Einsatz von Geräten und Maschinen, insbesondere beim Wenden, Wege einschließlich Befestigungen, Seitengräben, Querrinnen und sonstigem Zubehör zu beschädigen oder den Randstreifen abzugraben,

4.

Fahrzeuge und Geräte auf den Wegen von Ackerboden zu befreien und diesen auf den Wegen liegen zu lassen,

5.

Fahrzeuge, Geräte und Maschinen auf den Wegen so abzustellen oder Dünger und Erde so zu lagern, dass andere Benutzer gefährdet oder mehr als zumutbar behindert werden,

6.

auf die Wege Flüssigkeiten oder Stoffe abzuleiten, durch die der Wegekörper beschädigt werden kann,

7.

die Entwässerung zu beeinträchtigen,

8.

auf den Wegen Holz oder andere Gegenstände zu schleifen,

9.

auf den Wegen Holz, Pflanzenreste und Abfälle zu verbrennen

(2) Weitere sich aus anderen Vorschriften ergebenden Verbote und Einschränkungen bleiben unberührt.