1.): Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Die inhaltlichen Anforderungen gemäß „der Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022“, veröffentlicht am 11. November 2022, gilt aus forstwirtschaftlicher Sicht für umsetzbar und attraktiv.
Die übergesetzlichen Regelungen umfassen insbesondere Vorgaben zur Verjüngung, zu Totholz und Habitatbäumen, zur Befahrung des Waldes bzw. zu Rückegassen, zum Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, zur Wasserrückhaltung und zur natürlichen Waldentwicklung auf 5 Prozent der Waldfläche. Konkret kann es in der Folge aus Sicht des Forstamtes bspw. zu Einschränkungen bei der Baumartenwahl kommen, wenn der Wunsch bestünde, überwiegend nicht standortheimische Baumarten wie die Douglasie zu pflanzen. Weiterhin könnten die Regelungen zu Einschränkungen des Selbstwerbereinsatzes führen, wenn ein hoher Totholzanteil die Sicherheit gefährdet, für die Kennzeichnung von Habitatbäumen könnten ggfls. kurzfristig zusätzliche Arbeitskapazitäten benötigt werden und mit Zulassen einer natürlichen Entwicklung auf 5 % der Fläche ist, je nach standörtlichen Verhältnissen, ggfls. mit einem sehr geringen Rückgang der nutzbaren Holzmenge zu rechnen.
Unter Berücksichtigung der Wirkungen für den Arten- und Klimaschutz sowie der schon bestehenden Vorgaben durch die Zertifizierung auf der einen Seite und der Förderhöhe (100 €/ha/a) bei schwierigen forstwirtschaftlichen Verhältnissen auf der anderen Seite, sieht das Forstamt bei einer Entscheidung für die Förderung eine echte Chance für die Waldwirtschaft in unseren Verhältnissen und würde eine unter gegebenen Umständen möglichst schnelle Beantragung begrüßen.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung der Waldbewirtschaftung durch Einführung und Verbreitung eines in besonderem Maße an den Klimawandel angepasstes Waldmanagements und die Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement zu beantragen.
2.): Mietpreiserhöhung Bürgerhaus
Durch die steigenden Energiekosten beschloss der Ortsgemeinderat den Mietpreis des Bürgerhauses wie folgt zu erhöhen:
| Großer Saal: | Grundbetrag: | 150 € | Heizung: 70 € |
| Beerdigungen: | |||
| Großer Saal: | Grundbetrag: | 100 € | |
| Kommerzielle Veranstaltungen: | |||
| Großer Saal: | Grundbetrag: | 250 € | Heizung: 70 € |
Die unregelmäßige Mietnutzung der ortsansässigen Vereine wird von derzeit 25,00 Euro auf 50,00 Euro erhöht.
Die regelmäßige Mietnutzung (Jahrespauschale) der ortsansässigen Vereine wird von derzeit 300,00 Euro auf 360 Euro erhöht.
3.): Aufstellung einer PV-Anlage, Kita Kunterbunt
Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Verwaltung zu beauftragen, die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des neuen Anbaus der Kita Kunterbunt anzugehen.
4.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Der Vorsitzende teilte folgendes mit:
| • | Am 10.11.2022 fand ein Ortstermin bezüglich eines Funkmastes statt. |
| • | Am 21.11.2022 wurde ein neuer Elternausschuss für die Kita Kunterbunt gewählt. |
| • | Die Abnahme des Kita Vorplatzes wurde durchgeführt. |
| • | Am 01.12.2022 hat ein Koordinierungsgespräch bezüglich der Baumaßnahme B421 stattgefunden. |
| • | Am 10.12.2022 findet die Weihnachtsbaumversteigerung statt. |
| • | Im November wurde in der Kita eine Notbetreuung eingerichtet wegen erhöhtem Krankenstand. |
| • | Anfang Januar tagt der Kulturausschuss. |
5.): Einwohnerfragestunde
Es waren zwei Einwohner anwesend.
Es wurde nach dem aktuellen Sachstand der Sanierungsmaßnahme der Sanitäranlage in der Kita Kunterbunt gefragt. Hier wurde durch den Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass es bereits mehrere Gespräche zwischen der Firma und dem Architekten stattgefunden haben. Die Firma möchte dieses Jahr die Arbeiten abschließen.