Nachfolgend wird die vom Verbandsgemeinderat am 19.12.2023 beschlossene, redaktionelle Anpassung des § 8 Abs. 3 (Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung) der aktuell gültigen Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land öffentlich bekannt gemacht:
| Bisher: | (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden über gesonderte Konten bei Geschäftsbanken abgewickelt. |
| Korrigiert: | (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden über gesonderte Konten bei Geschäftsbanken abgewickelt. |