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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 1/2025
Mitteilungen anderer Behörden
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Mitteilungen anderer Behörden

Start der Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025 - Auch Taxi- und Mietwagenbetreiber betroffen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt für alle Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen (insbesondere Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler) die Mitteilungspflicht an die Steuerverwaltung in Kraft. Mit dieser neuen Regelung wird ein weiterer Schritt zur Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit digitaler Kassendaten umgesetzt. Gewerbetreibende sollten sich frühzeitig informieren, um alle Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Welche Systeme sind zu melden?

Betroffen sind folgende elektronische Aufzeichnungssysteme:

• Computergestützte Kassensysteme,

• Tablet- oder App-basierte Kassen,

• elektronische Registrierkassen,

• Taxameter und

• Wegstreckenzähler.

Was ist zu melden?

Sowohl die Anschaffung, als auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems sind zu melden. Dies gilt auch, wenn Kassensysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen werden.

Weitere Informationen

Umfangreiche Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern: https://lfst.rlp.de/

unter der Rubrik „Service --{{gt}} Unternehmerinnen & Unternehmer --{{gt}} Elektronische Aufzeichnungssysteme“