Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen der Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/einen Sachbearbeiter/in (w/m/d)
für den Aufgabenbereich Steuern

unbefristet in Teilzeit mit max. 25 Stunden pro Woche.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

Veranlagung kommunaler Abgaben und Nebengefälle

Überprüfung der Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren der Finanzämter

Bearbeitung von Billigkeitsmaßnahmen

Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren

Mitarbeit beim Erlass/Änderung von Satzungen

Einstellungsvoraussetzung ist mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung.

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bei entsprechender persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD.

Wir setzen ein souveränes und freundliches Auftreten, ein hohes Maß an Eigenständigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kollegialität voraus.

Wir bieten eine vielseitige und interessante Tätigkeit bei leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Dienstrad, Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und flexible Arbeitszeiten.

Für Rückfragen stehen unsere Personalabteilung, Frau Schwinn (Telefon 06752 135-319) oder Frau Schwarz (Telefon 06752 135-114) und der Fachbereichsleiter, Herr Klein (Telefon 06752 135-150) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.01.2025 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.