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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 10/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau und der Strominfrastruktur in Hochstetten-Dhaun

Letzte Möglichkeit für kostenlosen Glasfaseranschluss nutzen

Veranstaltung findet am 22. März 2023 statt

Verteilnetzbetreiber Westnetz modernisiert Stromnetz

Für Privathaushalte sowie Gewerbetreibende in Hochstetten-Dhaun besteht letztmalig die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss ohne zusätzliche Ausbaukosten in „Fiber To The Home“-Bauweise (FTTH) für ihr Gebäude errichten zu lassen. Mit dem Ausbau sind die Anwohnenden sowie Gewerbetreibenden zukunftssicher aufgestellt: Das neue Glasfasernetz bietet Übertragungsraten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde.

Bürger*innen sowie Betriebe, die sich bis zum 31. März 2023 entscheiden, erhalten den Glasfaseranschluss kostenlos. Dabei sparen sie Kosten von rund 1.500 Euro. Beim Glasfaserausbau wird ein sogenanntes Mikroleerrohr bis in das Gebäude gelegt. In dieses Kunststoffrohr wird anschließend ein Glasfasermikrokabel eingebracht.

Auskunft und Beratung

Die Westconnect GmbH ist zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden. Die Ansprache von Kund*innen im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt dienstleistend unter der Marke „E.ON Highspeed“ durch die E.ON Energie Deutschland.

Auskünfte über Produkte und Services gibt es online unter www.eon-highspeed.com oder über die Telefonnummer 0671 89665 2056. Zusätzlich bietet Hochstetten-Dhaun allen Interessierten eine persönliche Bürgerinfoveranstaltung am 22. März 2023 um 19 Uhr, Haus Horbach, Mühlenweg 6 in 55606 Hochstetten-Dhaun an.

Im Zuge des Breitband-Ausbaus wird der Verteilnetzbetreiber Westnetz das Stromnetz der Ortsgemeinde modernisieren um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. In diesem Zuge sollen auch alle Dachständer zurückgebaut werden und alle Häuser einen neuen Niederspannungs-Hausanschluss erhalten. Alle Eigentümer*innen die hiervon betroffen sind werden mit einem separaten Schreiben über die Baumaßnahme informiert.