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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung nach § 97 Abs. 1  GemO

a. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

b. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet.

Die Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist in der Sitzung am 28.03.2023 vorgesehen.

a. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 liegt ab dem 13.03.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn, - Räumlichkeiten der Finanzabteilung - bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zur Einsichtnahme bereit. Ebenso wird er auf der Homepage: www.kirner-land.de eingestellt.

b. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kirner Land haben die Möglichkeit bis zur Beschlussfassung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn oder elektronisch an verwaltung@kirner-land.de einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 über die - innerhalb der gesetzlichen Frist - eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Kirn, den 10.03.2023  — Thomas Jung, Bürgermeister