Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 10/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Oberdorfstraße“

Beteiligung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Becherbach in der Sitzung am 11.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Oberdorfstraße“ beschlossen. In der Sitzung am 22.02.2024 wurde die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch 30 Tage, und zwar vom 18.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Becherbach

Flur 3; Flurst.-Nrn. 73/ 1, 73/2, 74, 75 tlw.

Flur 4, Flurst.-Nrn. 165 tlw.

Flur 5, Flurst.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 101