| 1.): | Volkshochschule; Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Kirn und der VG Nahe-Glan |
Bürgermeister Thomas Jung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Lena Lorenz, Leiterin der Volkshochschule Kirn, und erinnerte an die Sitzungen des Verbandsgemeinderates vom 19.12.2023 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.01.2024 in denen bereits ausführlich über die Absicht der Stadt Kirn, der Verbandsgemeinde Nahe-Glan und der Verbandsgemeinde Kirner Land informiert wurde, eine gemeinsame Volkshochschule zu betreiben.
Der Entwurf einer entsprechenden Zweckvereinbarung wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugeschickt. Die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hätten dem Abschluss der Zweckvereinbarung bereits zugestimmt.
In der Sitzung wurden keine weiteren Fragen gestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der der Vorlage als Entwurf beigefügten Zweckvereinbarung mit der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Nahe-Glan zur Gründung einer „VHS Naheland“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
| 2.): | Wirtschaftsplan 2024 mit Entgeltkalkulation |
Bürgermeister Thomas Jung verwies auf die Sitzung des Werksausschusses vom 09.01.2024 und die Informationsveranstaltung am 30.01.2024 in der man sich auf eine Ergänzung des Beschlusses verständigt habe.
Ratsmitglied Thomas Lorenz erklärte für die FWG-Fraktion, dass sie hoffen, bis Ende des Jahres 2024 eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten beschließen zu können. Sie wünschten sich eine bessere Kommunikation, eine zeitnahe Bestellung des stellvertretenden Leiters vorzunehmen und eine strenge Ausgabendisziplin in den kommenden Jahren.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werksausschusses und beschließt:
| Verbrauchs-leistung | Nenngröße | Grundpreiseab 01. Jan. 2023 |
|
|
| EUR/a |
| Hauswasserzähler | bis 5 m³/h | DN 2,5 | 108,00 |
| Wasserzähler | bis 10 m³/h | DN 6 | 270,00 |
| -dto- | bis 20 m³/h | DN 15 | 461,25 |
| -dto- | bis 30 m³/h | DN 40 | 596,25 |
| -dto- |
| DN 80 | 787,50 |
| Verbundwasserzähler |
| DN 50 | 843,75 |
| -dto- |
| DN 80 | 1.203,75 |
| -dto- |
| DN 100 | 1.462,50 |
| -dto- |
| DN 150 | 2.925,00 |
| Standrohrzähler mit Rückflussverhinderer | bis 5 m³/h | DN 2,5 | 171,55 |
| -dto- | bis 10 m³/h | DN 6 | 511,00 |
| 3.): | Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde zum Haushaltsplan 2024 |
Bürgermeister Thomas Jung teilte mit, dass keine Vorschläge und Anregungen von Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Verwaltung eingereicht wurden.
| 4.): | Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
Bürgermeister Thomas Jung legte den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung mit folgender Rede vor:
Die Reden können im Internet unter www.kirner-land.gremien.info eingesehen werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2024 zu und beschließt die Haushaltssatzung – wie vorgelegt – zu erlassen.
Darüber hinaus soll die „Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 02.07.2021“ im Laufe des Jahres erneut beraten werden.
| 5.): | Auftragsvergabe "Infopultständer" im Rahmen des LEADER-Projekts "Touristische Erschließung der Kyrburg" |
Im Rahmen der Maßnahme wird die handygesteuerte Audio-Tour über die Kyrburg ergänzt durch Pultständer mit Infotafeln. Beides ergänzt sich, funktioniert aber auch alleine. Besucher ohne Smartphone oder hörbehinderte Menschen können so ebenfalls jederzeit eine eigenständige Führung erleben.
Die benötigten Haushaltsmittel sind bereits seit 2021 im Haushalt vorgesehen. Den Kosten steht eine LEADER-Förderung in Höhe von 70% gegenüber.
Es wurden 3 Angebote angefordert:
| Angebotsvergleich 25 Pultständer mit Infotafeln | |||
| Angebotsanforderung | Burgwer-bung | Anbieter 2 | Anbieter3 |
| Grafische Gestaltung der Motivtafeln | √ |
|
|
| Pultständer mit Infotafeln herstellen | √ | √ | √ |
| (Motivschild 50x50 cm vandalismussicher inklusiv Halterung Höhe 130cm) | √ | √ | √ |
| Variobodenhülsen | √ | √ |
|
| Montage der Variobodenhülsen inkl. Erdaushub und Betonieren | √ |
|
|
| Montage Pultständer | √ |
|
|
Kosten gesamt (brutto) 10.829,00 € 8.356,00 17.225,00 €
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an den Dienstleister Burgwerbung aus Kirn.
| 6.): | Beschluss des Klimaschutzkonzepts |
Am 30.09.2021 hat der Verbandsgemeinderat Kirner Land beschlossen, eine Stelle für das Klimaschutzmanagement zu schaffen. Die mit 100% geförderte Stelle wurde gemäß den Förderrichtlinien des Projektträgers (damals noch „Projektträger Jülich GmbH“ heute „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH) zum 01.09.2022 besetzt und auf die Dauer von zwei Jahren befristet.
In den ersten 18 Monaten liegt der Fokus des Klimaschutzmanagements im Erstvorhaben bei der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts. Dieses liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats vor.
Das integrierte Klimaschutzkonzept enthält gemäß den Vorgaben im Förderbescheid Aussagen zur Energie- und Treibhausgasbilanzierung sowie Szenarien- und Potenzialanalysen zu verschiedenen Themenfeldern. Um die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung zu den Klimaschutzzielen zu erreichen, wurde für die Verbandsgemeinde Kirner Land ein Maßnahmenkatalog erstellt, der die nachfolgenden Handlungsfelder berücksichtig:
Gemäß der Förderrichtlinie ist das integrierte Klimaschutzkonzept bis zum 29. Februar 2024 bei der Förderstelle „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH“ vorzulegen.
Bis zum Ende des Förderzeitraums für das Erstvorhaben (31.08.2024) ist es vorgesehen, dass das Klimaschutzmanagement die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Konzept initiiert. Weitere Betreuung und Koordination der Maßnahmen kann durch ein Anschlussvorhaben des Klimaschutzmanagements gefördert werden.
Zu Erreichung des Klimaschutzziels der Bundesregierung (bilanzielle Klimaneutralität bis 2040) gilt es das Klimaschutzkonzept aktiv zu verfolgen und den daraus resultierenden Maßnahmenkatalog mit den Handlungsfeldern in der Umsetzung zu unterstützen. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt daher dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung zur Umsetzung des vorliegenden integrierten Klimaschutzkonzepts sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings für den kommunalen Klimaschutz. Die Klimaschutzmaßnahmen wurden als Resultat aus der Treibhausgas- und Energiebilanz sowie aus den Szenarien entwickelt. Zeitgleich wurden die Vorschläge und Ideen der Bürger aus der Bürgerbeteiligung sowie Informationen der Verwaltungsmitarbeiter in die Maßnahmen integriert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung des vorliegenden integrierten Klimaschutzkonzepts sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings für den kommunalen Klimaschutz der Verbandsgemeinde Kirner Land.
| 7.): | Beschluss des Anschlussvorhabens des Klimaschutzmanagements |
Für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2024 wurde ein Klimaschutzmanager für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts im Erstvorhaben eingestellt. Gemäß den Förderrichtlinien des Projektträgers „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH“ erfolgte die Einstellung befristet für die Dauer von zwei Jahren.
Das integrierte Klimaschutzkonzept enthält gemäß den Vorgaben im Förderbescheid Aussagen zur Energie- und Treibhausgasbilanzierung sowie Szenarien- und Potenzialanalysen zu verschiedenen Themenfeldern. Um die Vorgaben der Bundesregierung zu den Klimaschutzzielen zu erreichen, wurde für die Verbandsgemeinde Kirner Land ein Maßnahmenkatalog erstellt, der die nachfolgenden Themenfelder berücksichtigt:
Gemäß den Förderrichtlinien ist das integrierte Klimaschutzkonzept bis zum 29.02.2024 bei der Förderstelle „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH“ vorzulegen.
Die Förderrichtlinie (Kommunalrichtlinie) sieht für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept eine Anschlussförderung für die Stelle des Klimaschutzmanagers sowie einen Teil der Sachkosten für einen Zeitraum von drei weiteren Jahren vor. Voraussetzung für die Förderung des Anschlussvorhabens ist ein Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controlling-Systems für den Klimaschutz. Dafür darf das Klimaschutzkonzept nicht älter als 36 Monate sein. Bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes liegt das Hauptaugenmerk auf den erarbeiteten Maßnahmen des Maßnahmenkataloges (siehe Kapitel 7 des Klimaschutzkonzeptes). Der Aufbau eines Klimaschutzcontrollings ist in Kapitel 9 des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes dargestellt.
Die Personalkosten des Klimaschutzmanagers werden im Erstvorhaben vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2024 mit einer nicht zurückzahlbaren Zuwendung von 100% gefördert. Für das Anschlussvorhaben vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2027 beträgt die Förderung der Personalkosten für den Klimaschutzmanager 40%. Aufgrund der derzeitigen befristeten Anstellung des Klimaschutzmanagers läuft der Arbeitsvertrag zum 31.08.2024 aus. Für das Anschlussvorhaben wäre der Arbeitsvertrag auf den Zeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2027 zu befristen.
Mit 40% werden zudem folgende Ausgaben bezuschusst:
Finanzierung
Die Erträge (Zuwendungen) und Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) für den Klimaschutzmanager für die im Beschlussvorschlag enthaltenen Maßnahmen sind für die Jahre 2024 bis 2027 in den entsprechenden Haushaltsplänen anteilig neu zu veranschlagen. Nach derzeitigem Stand ist für den Zeitraum 01.09.2024 bis zum 31.08.2027 insgesamt mit folgenden Beträgen zu rechnen:
| Personal- und Sachkosten (36 Monate) |
| ca. 280.000 € |
| abzgl. erwarteter Bundeszuschuss | 40% | ca. 112.000 € |
| Netto-Kostenanteil für VG | monatlich | ca. 4.667 € |
| Netto-Kostenanteil für VG | jährlich | ca. 56.000 € |
| Netto-Kostenanteil für VG | gesamt | ca. 168.000 € |
Beschluss:
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zum „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ für den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2027 zu stellen. Der Antrag soll im Februar 2024 bei der „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH“ gestellt werden. Die Stelle soll mit dem bisherigen Stelleninhaber in Vollzeit (39 Stunden) besetzt werden.
| 8.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Bürgermeister Thomas Jung warb um Teilnahme an der Kundgebung „Aufstehen für Freiheit und Demokratie“ am 24.02.2024 um 16.00 Uhr auf dem Kirner Marktplatz, die von der Verbandsgemeinde Kirner Land mit ihren 21 Ortsgemeinden, den Glaubensgemeinschaften und Vertretende der Zivilbevölkerung durchgeführt werde.
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden in der Sitzung nicht gestellt.
| 9.): | Einwohnerfragestunde |
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.