Öffentliche Auslegung des Berichtes über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung bei der Verbandsgemeinde Kirner Land
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Bad Kreuznach hat eine überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeinde Kirner Land durchgeführt.
Der Prüfbericht und die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung werden gemäß § 110 Abs. 5 GemO in der Zeit vom 20.03.2023 bis 27.03.2023 öffentlich ausgelegt und können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Zimmer 42 eingesehen werden, soweit nicht schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen.