Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Kirn

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Fraktionsvorsitzende Judith Dröscher erkundigte sich nach den aktuellen Sachständen zu den Kitas Kirn-Sulzbach und Steinenberg, sowie dem geplanten Neubau. Der Vorsitzende erklärte zum Neubau, dass nach wie vor verschiedene Dinge zu klären seien wie z.B. die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten. Auch zur Grundstücksfrage müsse noch einiges geklärt werden. Er stellte bei einem reibungslosen Verlauf einen eventuellen Baubeginn im Jahr 2025 in Aussicht.

Zur Kita Kirn-Sulzbach teilte er mit, dass dort erhebliche Mängel vorlägen. Lösungen würden gesucht. Ob eine Notlösung gebraucht wird, sei noch nicht klar. Außerdem müsse geklärt werden, ob das Gebäude saniert werden könne oder ein Neubau unumgänglich sei. Daher werden derzeit mögliche Grundstücke geprüft. Er versprach, die Informationen über die nächsten Schritte an die Fraktionsvorsitzenden weiterzugeben.

Ratsmitglied Sven Essig fragte nach dem Sachstand Ratskeller. Hier konnte der Stadtbürgermeister berichten, dass noch kein Nachfolger gefunden wurde. Allerdings gäbe es zwischenzeitlich eine weitere Idee eines Kulturkellers, dessen Umsetzung derzeit geprüft würde.

Zur Neugestaltung Kirch- und Lindenstraße erörterte Werksleiter Jochen Stumm den aktuellen Sachstand. Derzeitiger Baubeginn wäre nach heutigem Stand Juni/Juli 2024.

Ratsmitglied Karl-Heinz Buss fragte nach den „Stolpersteinen“. Der Vorsitzende erklärte hierzu, dass er leider von dem Initiator nach der letzten E-Mail keine Rückmeldung bekommen habe. Außerdem bat er Herr Buss die vorhandenen Unterlagen (ehemalige Wohnorte) der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.

Fraktionsvorsitzender Claus Tressel erkundigte sich nach den Ursachen der häufigen Stromausfälle. Der Vorsitzende konnte hier berichten, dass die beiden letzten Ausfälle durch Baumstürze verursacht wurden. Die anfälligen Leitungen sollen aber unter die Erde gelegt werden, dies hätte bei der Westnetz oberste Priorität.

3. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Im Herrschaftlichen Garten I

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

b) Satzungsbeschluss

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten“ beschlossen. Die Offenlage der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, fand vom 20.11.2023 bis 03.01.2024 statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der beigefügten Würdigungsvorlage abgebildet. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn haben in der Sitzung am 18.01.2024 über diesen Tagesordnungspunkt beraten und positiv beschlossen.

Die Würdigungsvorlage lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Stadtrat beschloss, den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zu folgen und zu beschließen.

b) Satzungsbeschluss

Die Satzung lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Stadtrat beschloss, die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten I“, entsprechend dem vorliegenden Entwurf, zu erlassen.

4. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet Im Herrschaftlichen Garten I; Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Der städtebauliche Vertrag lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Stadtrat beschloss, den Bürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, den vorliegenden städtebaulichen Vertrag, zu unterzeichnen. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn, haben in der Sitzung am 18.01.2024 über diesen Tagesordnungspunkt beraten und positiv beschlossen.

5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Auf dem Friedhof in Kirn wurden zwei neue Grabfelder von den ortsnahen Steinmetzen Natursteine Bina GmbH und Barth Natursteine GbR errichtet. Damit auf den zukünftig zu erstellenden Gebührenanforderungen die richtigen Begrifflichkeiten genutzt werden können, soll die Friedhofsgebührensatzung um zwei Punkte ergänzt werden.

Preislich orientieren sich die Punkte an bereits vorhandenen ähnlichen Gebührenstellen / Grabarten.

Der Punkt „Im besonders angelegten Urnengrabfeld“ wird in dem von der Firma Bina erstellten Grabfeld verwendet, sofern die Grabbesitzer keine volle Plattenabdeckung bestellen.

Der Punkt „Im besonders angelegten Urnengrabfeld (mit Pflege)“ wird in dem von der Firma Bina erstellten Grabfeld verwendet, wenn eine volle Grababdeckung bestellt wird. Ebenfalls wird diese Stelle verwendet, wenn eine Beisetzung in dem von der Firma Barth erstellten Grabfeld stattfindet.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschloss der Stadtrat von Kirn die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

6. Zusammenschluss der Volkshochschulen der Stadt Kirn, der VG Kirner Land und der VG Nahe-Glan

Für den Zusammenschluss der Volkshochschulen der Stadt Kirn, der VG Kirner Land und der VG Nahe-Glan wurde eine Zweckvereinbarung erarbeitet. Diese wurde bereits durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach überprüft und zur Verwendung freigegeben. In der Zweckvereinbarung wird festgehalten, wer der Träger der VHS ist, wer das Entscheidungsgremium ist, was die Aufgaben der VHS-Leitung sind und wie die Finanzierung der neuen VHS geregelt ist. Sie soll rückwirkend zum 01.01.2024 unterschrieben werden.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kirn beschloss den Abschluss einer Zweckvereinbarung zusammen mit der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Verbandsgemeinde Nahe-Glan zur Gründung einer „VHS Naheland“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, mit folgender Änderung in § 6 Abs. 2 der Zweckvereinbarung:

(2) Die nicht durch Einnahmen der Volkshochschule gedeckten Ausgaben werden durch eine Umlage der beteiligten Verbandsgemeinden und der Stadt Kirn finanziert. Umlageschlüssel ist die nach dem Melderecht festgestellte Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz am 30.06. des Jahres, für das die Abrechnung erfolgt. Dabei wird für die Verbandsgemeinde Kirner Land die Einwohnerzahl ohne die Stadt Kirn zugrunde gelegt.

7. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Folgende Spendenangebote lagen der Verwaltung vor:

Spender: Betrag in Euro: Verwendungszweck:

Dr. Wolfgang und Anita 4.168,00 Schwimmkurs 2023

Bürkle Stiftung

Kreissparkasse Birkenfeld 550,00 Volkshochschule

Dr. Wolfgang und Anita 5.000,00 WLAN Gesellschaftshaus

Bürkle Stiftung

Dr. Wolfgang und Anita 8.000,00 Junge VHS

Bürkle Stiftung

Dr. Wolfgang und Anita 3.200,00 Zuschuss Schrank Bücherei

Bürkle Stiftung

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Annahme der oben genannten Spende zu.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.