1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Im Herrschaftlichen Garten Ia) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungenb) Satzungsbeschluss
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zu folgen und zu beschließen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zu folgen und zu beschließen.
b) Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten I“, entsprechend dem vorliegenden Entwurf, zu erlassen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten I“, entsprechend dem vorliegenden Entwurf, zu erlassen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Satzung lagen den Ausschussmitgliedern vor.
Zu 2. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Herrschaftlichen Garten I"; Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag, im Einvernehmen mit den Beigeordneten, zu unterzeichnen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag, im Einvernehmen mit den Beigeordneten, zu unterzeichnen.
Der städtebauliche Vertrag lag den Ausschussmitgliedern vor.
Zu 3. Zusammenschluss der Volkshochschulen der Stadt Kirn, der VG Kirner Land und der VG Nahe-Glan
Für den Zusammenschluss der Volkshochschulen der Stadt Kirn, der VG Kirner Land und der VG Nahe-Glan wurde eine Zweckvereinbarung erarbeitet. Diese wurde bereits durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach überprüft und zur Verwendung freigegeben. In der Zweckvereinbarung wird festgehalten, wer der Träger der VHS ist, wer das Entscheidungsgremium ist, was die Aufgaben der VHS-Leitung sind und wie die Finanzierung der neuen VHS geregelt ist. Sie soll rückwirkend zum 01.01.2024 unterschrieben werden.
Die Zweckvereinbarung lag den Ausschussmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Verbandsgemeinde Nahe-Glan zur Gründung einer „VHS Naheland“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, mit folgender Änderung in § 6 Abs. 2 der Zweckvereinbarung:
| 2) | Die nicht durch Einnahmen der Volkshochschule gedeckten Ausgaben werden durch eine Umlage der beteiligten Verbandsgemeinden und der Stadt Kirn finanziert. Umlageschlüssel ist die nach dem Melderecht festgestellte Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz am 30.06. des Jahres, für das die Abrechnung erfolgt. Dabei wird für die Verbandsgemeinde Kirner Land die Einwohnerzahl ohne die Stadt Kirn zugrunde gelegt. |