Den Welttuberkulosetag am 24. März nimmt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zum Anlass, auf das Krankheitsbild, seine Folgen und die Beratungs- und Behandlungsangebote im Gesundheitsamt aufmerksam zu machen. Tuberkulose zählt weltweit neben HIV und Malaria zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Laut aktuellen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkrankten im Jahr 2024 rund 10,7 Millionen Menschen weltweit an Tuberkulose. Die Zahl der multiresistenten Tuberkulosefälle lag dabei bei etwa 390.000, was eine erhebliche Belastung für die Betroffenen und das Gesundheitssystem darstellt. Nahezu 1,23 Millionen Todesfälle sind weltweit auf die Folgen dieser Krankheit zurückzuführen. Im Jahr 2025 betreute das Gesundheitsamt im Kreis Bad Kreuznach über 200 Personen im Rahmen der Tuberkulosevorsorge. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei engmaschig mit Kliniken, Arztpraxen, Dolmetschern sowie anderen Gesundheitsämtern und Behörden. Wichtig zu wissen: Tuberkulose ist heilbar – entscheidend sind die frühzeitige Diagnose, konsequente Behandlung und das gemeinsame Engagement aller Beteiligten, um die Bevölkerung zu schützen. „Verursacht durch Bakterien, ist die Tuberkulose eine behandlungsbedürftige und ansteckende Erkrankung, die meist die Lunge, aber auch andere Organe betreffen kann. Besonders gefährdet sind Personen mit engem Kontakt zu erkrankten Menschen, solche aus Hochprävalenz-Gebieten, Menschen mit schwachem Immunsystem und Kinder“, erklärt Dr. Anja Brilmayer, Leiterin des Gesundheitsamts der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Länger anhaltender Husten, Nachtschweiß, Fieber und ungewollter Gewichtsverlust können Symptome sein, bei deren Auftreten man auch an Tuberkulose denken sollte. Dr. Anja Brilmayer: „Eine rasche Diagnose ist wichtig, um sowohl den Betroffenen als auch ihr Umfeld zu schützen. Die Therapie erstreckt sich über mindestens sechs Monate und umfasst mehrere Antibiotika, bei komplexen Fällen eventuell auch länger.“ Gemäß dem Infektionsschutzgesetz besteht in Deutschland eine namentliche Meldepflicht für Tuberkulose bei Erkrankung, Tod, Therapieabbruch oder -verweigerung. Das Gesundheitsamt steht dabei im Mittelpunkt des Bevölkerungsschutzes: Es nimmt Meldungen und Befunde entgegen, berät Betroffene und Kontaktpersonen, überwacht den Behandlungsverlauf und organisiert Kontrolluntersuchungen, erinnert an notwendige Termine und unterstützt bei Therapieeinhaltung. Zudem führt das Gesundheitsamt Umgebungsuntersuchungen bei nahen Kontaktpersonen der Erkrankten durch.