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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 12/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Aufgebot 6 II 2/24

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Aufgebot

Herr Willi Barth, Idar-Oberstein hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 6, Briefnummer 071112, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Hennweiler, Blatt 392, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 19.500,00 DM 10 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

Kreissparkasse Kreuznach

Bad Kreuznach

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 28.06.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 28.02.2024
Amtsgericht Bad Sobernheim
6 II 2/24