Herr Willi Barth, Idar-Oberstein hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.
Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 6, Briefnummer 071112, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Hennweiler, Blatt 392, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 19.500,00 DM 10 % Zinsen jährlich.
Eingetragener Berechtigter:
Kreissparkasse Kreuznach
Bad Kreuznach
Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 28.06.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.