1. Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum Haushaltsplan 2024
Es lagen keine Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner vor. Daher entfällt Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.
2. Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2024 zu und beschloss die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.
3. Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Die Straßenreinigungssatzung ist zuletzt 2002 geändert worden. Seitdem hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mehrere aktualisierte Versionen herausgegeben. In der neuesten Mustersatzung hat sich gegenüber der aktuellen Straßenreinigungssatzung von Bärenbach einiges verändert.
Es sind einige alte Paragrafen herausgenommen worden und ein neuer Paragraf wurde hinzugefügt.
Als wichtigste Änderung ist wohl das Verbot von Streusalz anzusehen, was schon allein ausreichen würde, um die Straßenreinigungssatzung zwingend ändern zu müssen.
Des Weiteren wurden einige Paragrafen um Absätze ergänzt oder Absätze sind umformuliert worden.
Dem Beschluss waren zwei Anlagen, sowie die alte Straßenreinigungssatzung und die neu vorgeschlagene Satzung (Mustersatzung) beigefügt.
Anlage 1 ist das Straßenverzeichnis, sowie die Prioritätenliste von Bärenbach.
Anlage 2 beschreibt das Vorgehen bei Unzumutbarkeit der Straßenreinigungspflicht.
Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat von Bärenbach die Neufassung der Straßenreinigungssatzung.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Energieprojekte Kirner Land AöR"
Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden haben beschlossen, im Bereich der Energiewirtschaft eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Die Verbandsgemeinde wurde beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung hat zusammen mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz einen Entwurf einer Anstaltssatzung auf Basis einer Mustersatzung für Anstalten des öffentlichen Rechts erarbeitet. Dieser Entwurf wurde der Kommunalaufsicht Bad Kreuznach gemäß § 92 GemO angezeigt.
Die Kommunalaufsicht hat mit ihrem Schreiben vom 01.12.2023 mitgeteilt, dass gegen die Errichtung der „Energieprojekte Kirner Land AöR“ keine Bedenken bestehen. Insbesondere rechtfertigt der öffentliche Zweck “Erzeugung, Speicherung, Transport, Nutzung und Vermarktung erneuerbarer Energien“ die Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens, das nach Art und Umfang auch in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der beteiligten Träger steht.
Der vorgelegte Satzungsentwurf beinhaltet die gesetzlichen Mindestanforderungen, weist aber nachfolgende, von der Kommunalaufsicht zu beanstandende Rechtsfehler auf:
1. Im der Kommunalaufsicht vorgelegten Satzungsentwurf stand:
§ 6: Verwaltungsrat
§ 6 Abs: 2: Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird von seinen Mitgliedern gewählt.
Beanstandung der Kommunalaufsicht: Gemäß § 14 b Abs. 2 Nr. 6 KomZG muss der Vorsitzende des Verwaltungsrates ein gesetzlicher Vertreter einer der Träger der Anstalt sein. Insoweit ist die vorstehende Regelung um diese Voraussetzung zu ergänzen.
§ 6 Abs. 2 wurde wie folgt geändert:
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land.
2. Im der Kommunalaufsicht vorgelegten Satzungsentwurf stand:
§ 8: Einberufung und Beschlussfassung
§ 8 Abs. 4: Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse in Sitzungen. Der Verwaltungsrat ist analog § 39 Abs. 1 GemO beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Trägerkommunen anwesend und vertreten sind.
Beanstandung der Kommunalaufsicht: Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KomZG ist der Verwaltungsrat beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Trägerkommunen und mehr als die Hälfte der Stimmen vertreten sind. Zudem handelt es sich bei § 39 GemO um die falsche Rechtsgrundlage, sodass dieser Hinweis zu streichen ist.
§ 8 Abs. 4, Satz 2 wurde wie folgt geändert:
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Trägerkommunen und mehr als die Hälfte der Stimmen vertreten sind.
Somit kann über den mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Entwurf der Anstaltssatzung, der dieser Vorlage beigefügt ist, beraten und beschlossen werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss die im Entwurf vorliegende Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energieprojekte Kirner Land AöR“.
5. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Der Vorsitzende erläuterte den Ratsmitgliedern die Möglichkeit der Einrichtung von zwei Zonen mit eingeschränktem Halteverbot im Bereich „Auf der Höhe“ und im Bereich der Hauptstraße Höhe ehemalige „Mühle Barth“. Hiergegen gab es seitens der Ratsmitglieder keine Bedenken.
Der Vorsitzende teilte außerdem folgendes mit:
| - | Der Inspektionsbericht der Spielplatzkontrolle liegt vor. Es wurden einige Mängel festgestellt, die allerdings zeitnah beseitigt werden. |
| - | Der Gemeinde liegt eine Anfrage der Deutschen Bahn vor. Es geht um Baumfällarbeiten im Bereich Edendell, die zur Verkehrssicherung durch die Gemeinde vorzunehmen wären. Hier soll eine Prüfung mit dem Revierförster stattfinden |
| - | Die letzten Starkregenereignisse führten erneut zu Überschwemmungen in Teilen der Gemarkung. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Hochwasserkonzept dringend benötigt werde, um Folgemaßnahmen einleiten zu können. |
| - | Der Angelverein bittet um Kenntlichmachung vom Angelbereich. Es wurde ein neues Schild angefertigt und dem Angelverein zur Anbringung übergeben. |
| - | Bereits vor längerer Zeit wurde die Anfrage an die Verwaltung gestellt, ob die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Bürgerhaus möglich ist. Die Anfrage wurde bisher nicht beantwortet. |
| - | Die Ortsgemeinde hat seit dem 01.02.2024 einen neuen Gemeindearbeiter. |
| - | Am 16.03.2024 soll ein Arbeitseinsatz am und um das Bürgerhaus stattfinden. |
| - | Am 13.04.2024 soll der diesjährige Umwelttag stattfinden |
| - | Am 09.06.2024 findet die diesjährige Kommunal und Europawahl statt. |
| - | Am 06.04.2024 findet ab 9:30 Uhr die diesjährige Waldbegehung statt. |
| - | Der Vorsitzende wies auf eine aktuelle Praxis im Land hin, nach der durch den Landesbetrieb Mobilität kleinere Flächen, die sich zwischen den Gehwegen und den Privatgrundstücken befinden, an Unternehmen veräußert werden. Die Privatpersonen können somit vereinzelt nicht mehr auf ihr Grundstück gelangen. Die im Ort möglicherweise betroffenen Grundstückseigentümer werden hierüber nochmal gesondert informiert. |
| - | Zur Kommunalwahl verkleinert sich der Gemeinderat auf 8 Ratsmitglieder und einen Ortsbürgermeister. Grund hierfür ist die auf unter 500 gesunkene Einwohnerzahl. |
| - | Am 06.03. findet ein Termin für Personen statt, die Interesse an der Mitarbeit im neuen Gemeinderat zeigen. |
6. Einwohnerfragestunde
Es waren 2 Einwohner anwesend.
Ein Einwohner fragte nach den streupflichtspezifischen Festsetzungen in der Straßenreinigungssatzung. Der Vorsitzende beantwortete die Frage.
Eine weitere Frage richtete sich nach der Zuständigkeit zum Streuen des Bürgersteigs an der Kreisstraße. Der Vorsitzende antwortete, dass die jeweiligen Anlieger zuständig sind.