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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 12/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Königsau vom 05.02.2025

Aktuell bestehender Flächennutzungsplan

Neu aufzustellender Flächennutzungsplan

1.): Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum Haushaltsplan 2025

Gemäß § 97 I GemO haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Königsau die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vor der Beschlussfassung über den Haushalt, Vorschläge und Anregungen zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 einzureichen.

Der Ortsgemeinderat berät vor der Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung über die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge und Anregungen.

Es lagen keine Vorschläge oder Anregungen der Einwohner vor, daher entfällt die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.

2.): Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2025 zu und beschließt die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.

3.): Bürgerbegehren nach § 17 a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

a) Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenen Personen

b) Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

c) ggf. Beschlussfassung über die Annahme des Bürgerbegehrens/Beschlussfassung über die Fragestellung

d) ggf. Festlegung des Tages des durchzuführenden Bürgerentscheids

e) ggf. Beschlussfassung über die Stellungnahme des Gemeinderates

Am 08. September 2024 ist ein Bürgerbegehren mit einem Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides zu der Frage „Soll ein Solarpark/PV-Anlage in der Gemarkung Königsau, Freifläche auch genannt als Kinzer Hääd, gebaut werden?“ beim Ortsbürgermeister eingegangen.

Nach Vorprüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung hat der Ortsgemeinderat nun darüber zu beraten und beschließen.

a) Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenden Personen

Die drei vertretungsberechtigten Personen wurden zur Gemeinderatsitzung am 5.2.25 eingeladen. Vor der Beschlussfassung über das Bürgerbegehren haben die Vertreter des Bürgerbegehrens die Möglichkeit zur Äußerung.

Herr Michael Völker hat die Begründung der Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren vorgetragen.

b) Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Da sich seit der letzten Beschlussfassung vom 15.5.23 über das Bürgerbegehren in gleicher Angelegenheit für die Ortsgemeinde keine Änderungen ergeben haben, beantragte der Vorsitzende Klaus Brühl diesem Bürgerbegehren zu entsprechen und somit den gültigen Beschluss vom 15.5.23 zu bestätigen.

Der Ortsgemeinderat beschloss keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Solarpark/PV-Anlage in der Gemarkung Königsau (umgangssprachlich „Kinzer Hääd“) zu beschließen.

Beim 1. Beigeordneten Rainer Seifert lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Er verließ den Beratungstisch. An der Beratung und Beschlussfassung nahm er nicht teil.

c) Beschlussfassung über die Annahme des Bürgerbegehrens/ Beschlussfassung über die Fragestellung

Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP entfällt.

d) ggf. Festlegung des Tages des durchzuführenden Bürgerentscheides

Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP entfällt.

e) ggf. Beschlussfassung über die Stellungnahme des Gemeinderates

Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP entfällt.

4.): Zustimmung der Ortsgemeinde Königsau zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kellenbach

Da die Ortsgemeinde Königsau den Friedhof in der Ortsgemeinde Kellenbach mitbenutzt, muss der Ortsgemeinderat von Königsau den Änderungen der Friedhofssatzung zustimmen. Einige Paragraphen der Friedhofssatzung wurden lediglich umstrukturiert. In anderen Paragraphen wurden Änderungen vorgenommen. Der Satzungsentwurf lag der Vorlage bei.

Der Ortsgemeinderat von Königsau stimmte der Änderung der Friedhofssatzung von Kellenbach zu.

5.): Zustimmung der Ortsgemeinde Königsau zur Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Kellenbach

Da die Ortsgemeinde Königsau den Friedhof der Ortsgemeinde Kellenbach mitbenutzt, muss der Ortsgemeinderat von Königsau den Änderungen der Anlage der Friedhofsgebührensatzung zustimmen. Da die Friedhofsgebühren seit einigen Jahren nicht mehr angepasst wurden, müssen sie nun erhöht werden, damit den Ortsgemeinden bei Beisetzungen kein finanzieller Schaden entsteht.

Der Ortsgemeinderat von Königsau stimmte der Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung von Kellenbach zu.

6.): Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über den Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Königsau

Der Ortsgemeinderat beschloss den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Königsau, ohne Änderungen, in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land, zu übernehmen.

7.): Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach § 48 GemO

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde dem KHK - Kultur- u. Heimat Kellenbachtal e.V. beigetreten ist.

Ortsbürgermeister Klaus Brühl hat die Entscheidung im Benehmen mit den Beigeordneten gem. § 48 GemO getroffen. Weiterhin wurde das Einverständnis aller Ratsmitglieder eingeholt.

Zu 8.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Der Ortsbürgermeister machte folgende Mitteilungen:

- Das Wahllokal der Ortsgemeinde Königsau für die Bundestagswahl am 23.02.2025 befindet sich in Kellenbach.

- Klaus Brühl wird sein Amt als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Königsau niederlegen.

Zu 9.): Einwohnerfragestunde

Es waren elf Einwohner anwesend.

Ein Einwohner fragte nach der finanziellen Situation der Ortsgemeinde und wie sich diese perspektivisch entwickeln wird.