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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 24.02.2026

1.): Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde zum Haushaltsplan 2026

Bürgermeister Thomas Jung teilte mit, dass keine Vorschläge und Anregungen von Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Verwaltung eingereicht wurden. Kurz vor der Sitzung seien noch Fragen eines Einwohners per E-Mail eingegangen, die schriftlich beantwortet werden.

2.): Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Bürgermeister Thomas Jung legte den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Im Anschluss sprachen Ratsmitglied Judith Dröscher für die SPD, Fraktionsvorsitzender Jörg Schäfer für die FWG, Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian für die FDP, Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner für die CDU und Fraktionsvorsitzender Uwe Jung für die AfD.

Danach wurde folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zu und beschließt die Haushaltssatzung - wie vorgelegt – zu erlassen.

3.): Jahresabschluss 2020 der Verbandsgemeindewerke Kirner Land

Der Jahresabschluss 2020 der Verbandsgemeindewerke Kirner Land wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 aufgestellt und von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Mainz, gemäß § 86 Abs. 2 und 4 GemO Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 geprüft.

Gemäß § 3 Abs. 4 dieser Landesverordnung findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt.

Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und der Rechnungshof, dieser vertreten durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, einzuladen. Der Einladung sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht und der Entwurf des Prüfberichts beizufügen.

Wasserversorgung

Der Jahresgewinn 2020 in der Wasserversorgung in Höhe von 23.292,03 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Abwasserbeseitigung

Der Jahresgewinn 2020 in der Abwasserbeseitigung in Höhe von 112.333,29 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Jahnbad

Der kassenwirksame Verlust des Jahnbades wird durch einen Zuschuss der Verbandsgemeinde Kirner Land abgedeckt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses:

1)

den Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land für das Wirtschaftsjahr 2020 in der vorliegenden Version festzustellen.

2)

über die Verwendung des Ergebnisses wie folgt zu beschließen:

- den Jahresgewinn 2020 der Wasserversorgung in Höhe von 23.292,03 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen und

- den Jahresgewinn 2020 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 112.333,29°€ der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

3)

den Mitgliedern des Werkausschusses im Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4)

der Werkleitung im Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spende zu:

Spender

Betrag in Euro

Verwendungszweck

Sparkasse Rhein-Nahe

500,00

24 Stunden von Rheinland-Pfalz 20.06.-21.06.2026

5.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor.

Bürgermeister Thomas Jung informierte über

  1. den heutigen Austausch bei Landrätin Bettina Dickes zum Thema „Bundessondervermögen“. Der Kreis möchte noch vor den Sommerferien ein Strategiepapier erstellen. Die Verbandsgemeinden müssten davor für ihren Bereich Schwerpunkte beschließen.
  2. den Umbau des Bürgerbüros. Nach der Landtagswahl sollen die Umbaumaßnahmen beginnen.
  3. die Änderung der Anlage 3 des § 7 StVRZustV Rheinland-Pfalz durch das Land. Somit könne nun die Überwachung und Ahndung von Fahrrad- und E-Scooter-Verstößen durch die Verbandsgemeinde erfolgen.

Ratsmitglied Manfred Kuhn fragte nach, weil seiner Meinung nach weitere Feuerwehrfahrzeuge hätten bestellt werden sollen. Dies sei nicht passiert. Fachbereichsleiterin Jolanta Werle entgegnete, dass der Ältestenrat beschlossen hätte, zunächst den Feuerwehrbedarfsplan abzuwarten.

6.): Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner wollte wissen, ob in den von den Verbandsgemeindewerken nun verschickten Gebührenbescheide die befestigten Flächen zu sehen seien. Werkleiter Jochen Stumm verneinte dies und kündigte für die 2. Jahreshälfte ein entsprechendes Schreiben an.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete nach einer 5-minütigen Unterbrechung den nicht öffentlichen Teil.