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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 13/2023
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kirn vom 02.02.2023

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Stadtratsmitglied Karl-Heinz Buss fragte nach dem aktuellen Stand des Personals der Bücherei. Der Vorsitzende antwortete, dass der Personalabteilung noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorlägen. Man gehe aber davon aus, dieses Thema in der nächsten Stadtratssitzung zur Abstimmung bringen zu können.

Außerdem erkundigte er sich nach der aktuellen Flüchtlingslage. Der Stadtbürgermeister konnte hier berichten, dass das Sozialamt noch weitere Wohnungen angemietet habe, was aber wahrscheinlich nicht ausreichen würde. Laut Aussage der Kreisverwaltung würden noch Flüchtlinge zugeteilt werden, diese würden aber erstmal auf die Dörfer verteilt. Außerdem plant die Kreisverwaltung ein Containerdorf in Bad Kreuznach, hier gäbe es auch 2-3 mögliche Standorte.

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian fragte nach dem aktuellen Stand der geplanten Fahrradgarage am Bahnhof. Der Vorsitzende erklärte, dass zwischenzeitlich ein neuer Standort am Gleis 1 zur Diskussion stehe. Die Bauamtssachbearbeiterin Seraphine Fraunfelter führte weiter aus, dass eine Förderung von 85% möglich sei und man mit der Deutsche Bahn weitere Gespräche führe.

Fraktionsvorsitzender Norbert Stibitz fragte wie lange die halbseitige Sperrung der B41 noch andauere und teilte in diesem Zug mit, dass die Beschilderung der Umleitung in Hochstetten-Dhaun sehr schlecht sei. Der Bürgermeister versprach sich mit dem LBM in Verbindung zu setzen.

Ratsmitglied Jürgen Simon fragte warum der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz im Januar nicht getagt haben. Der Vorsitzende erklärte hierzu, dass nicht genug Themen vorlagen.

Ratsmitglied Dr. Ulrich Hauth fragte nach dem aktuellen Stand des MVZ. Der Bürgermeister berichtete, dass man in weiteren Gesprächen sei. Außerdem haben sich 2 Ärzte gemeldet und ihr Interesse bekundet. Des Weiteren sei eine gemeinsame Sitzung der Stadt und VG Ausschüsse (Haupt- u. Finanzausschuss / Bauausschuss) geplant.

3. Beschlussfassung über die Unterzeichnung einer "Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau" mit der GlasfaserPlus GmbH

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die Regio Managerin Infrastrukturvertrieb Simone Remdisch, den Techniker Michael Obermaier (beide Deutsche Telekom) und den verantwortlichen Sachbearbeiter für Breitbandausbau Bernd Machemer von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach.

Frau Remdisch erläuterte, dass der Zugang zu schnellem Internet zu einem der wichtigsten Standortfaktoren für Privathaushalte und Unternehmen gehört. Die GlasfaserPlus GmbH beabsichtigt einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes in einem Teilgebiet der Stadt Kirn durchzuführen. Dadurch entsteht ein Glasfasernetzwerk, welches für jede/n Bürger/in in diesem Teilgebiet der Stadt zugänglich ist und Dienstleisterunabhängig die Breitbandversorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) sicherstellen soll. Die GlasfaserPlus GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM-Investors. Aufgabe des Unternehmens ist die Errichtung von Glasfasernetzen in Deutschland. Die Telekom vereinbart im Auftrag der GlasfaserPlus die Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau in der Stadt Kirn und ist erster Ansprechpartner für alle Belange rund um den Ausbau. Die GlasfaserPlus GmbH ist spezialisiert auf den Bau und die Vermarktung eines offenen Glasfasernetzes, welches dann weiteren Telekommunikationsunternehmen kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird um den Endkunden mit High-Speed-Internet zu versorgen. Der Breitbandausbau ist nicht an eine Vorvermarktungsquote geknüpft, ein Baustart kann unmittelbar nach der Planung erfolgen. Die GlasfaserPlus GmbH möchte in nachfolgend aufgelisteten Straßen bzw. Straßenteilstücken innerhalb der Stadt Kirn Glasfaser verlegen. Hierbei handelt es sich um eine erste Grobplanung. Im Zuge der Durchführung können sich jedoch noch Änderungen hinsichtlich des Ausbaugebietes ergeben. Bzgl. einer Aufnahme von noch nicht in der Planung berücksichtigten Straßen der Stadt Kirn, sollen weitere Gespräche mit der GlasfaserPlus GmbH geführt werden.

Albert-Pfeiffer-Straße, Albert-Schweitzer-Straße, Alter Berger Weg, Alter Oberhauser Weg, Am Buchenhang, Am Katharinenkopf, Am Trübenbach, Amalienstraße, Amthofstraße, An der Mühle, An der Schutthalde, Auf der Schanze, August-Bebel-Platz, Bahnhofstraße, Berger Weg, Bgm.-Tschepke-Straße, Brunnengasse, Bürgermeister-Rau-Straße, Dhauner Straße, Dolomitenweg, Dominikstraße, Dr.-Paul-Morelon-Straße, Eichendorffstraße, Embdengasse, Fasanenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Friedrichstraße, Gerbergasse, Goethestraße, Graf-Emich-Straße, Hahnenpfad, Halmer Weg, Harald-Flick-Straße, Hardenbergstraße, Hebbelstraße, Hedwigsgärten, Hölderlinstraße, Humboldtstraße, Im Bollenbächer, Im Hohen Rech, Jahnstraße, Jakob-Müller-Straße, Josef-Görres-Straße, Kallenfelser Straße, Kantstraße, Karschportstraße, Kasinoweg, Kirchstraße, Klostergasse, Kolpingweg, Kreuzgasse, Kurze Gasse, Langgasse, Lessingstraße, Lindenstraße, Linke Hahnenbachstraße, Marktplatz, Mauergasse, Mäusbronner Weg, Medicusgasse, Mittelgasse, Mühlenweg, Nahegasse, Neue Straße, Ohlmannstraße, Paul-Ehrlich-Straße, Philipp-Andres-Straße, Radergasse, Rechte Hahnenbachstraße, Robert-Koch-Straße, Rottmannstraße, Sackgasse, Schillerstraße, Schmale Gasse, Schoppenhauerstraße, Schülergasse, Schulstraße, Steinenbergstraße, Steinweg, Teichweg, Thiergartenstraße, Turnstraße, Übergasse, Uhlandstraße, Wassergasse, Wiesenstraße, Wilhelm-Dröscher-Platz, Zum Esterstich, Zum Kallenfelser Hof. Bei einem privatwirtschaftlichen Ausbau trägt das Unternehmen, in diesem Fall die GlasfaserPlus GmbH, die kompletten Kosten für den Ausbau, so dass für die Stadt Kirn bzw. die Verbandsgemeinde Kirner Land keine Kosten entstehen. Weiterhin würden die angegebenen Adressen bei einem privatwirtschaftlichen Ausbau aus der Förderung der Grauen-Flecken herausgenommen, so dass auch die spätere Eigenbeteiligung von 10% entfallen würde. Ein weiterer Vorteil eines privatwirtschaftlichen Ausbaus durch die GlasfaserPlus GmbH ist die kurze Ausführungs- und Bauzeit.

Der Glasfaserausbau in dem genannten Stadtgebiet soll in 2024 umgesetzt werden. Der Stadt Kirn liegt eine Erklärung zum Glasfaserausbau vor, die von beiden Seiten zu unterschreiben ist. Diese Vereinbarung ist der Beschlussvorlage beigefügt, allerdings noch mit Anmerkungen unsererseits, die derzeit noch von der GlasfaserPlus GmbH geprüft werden. Aus dieser Vereinbarung können keine Rechte und Pflichten hergeleitet werden, es handelt sich lediglich um die Zusage einer wohlwollenden Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kirn und der GlasfaserPlus GmbH. Damit werden keine Vorabgenehmigungen bzw. -zustimmungen erteilt. Gespräche mit anderen Telekommunikationsunternehmen über einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ergaben für die nächsten Jahre keine konkreten Ausbauabsichten für das Stadtgebiet. Für den Ausbau bestehen Grobplanungen. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung wird die GlasfaserPlus GmbH in die Detailplanung einsteigen. Weitere Details zum Ausbau werden in enger Abstimmung mit der Stadt/VG abgestimmt. Es werden Informationsveranstaltungen zum Ausbau für die betreffenden Bürger/innen organisiert. Die GlasfaserPlus GmbH bietet in eigenem Namen keine Produkte für Endkunden am Markt an, sie setzt auf einen „Open Acess Ansatz“, der allen interessierten Telekommunikationsunternehmen ein Wholesale-Angebot anbietet. Die Telekom wird als Wholesale-Partner die Vorleistungen der GlasfaserPlus GmbH einkaufen und ihre Produkte den interessierten Endkunden zur Verfügung stellen. Diese Vorleistungen stehen auch anderen Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung. Für den Bürger ist die Herstellung eines Glasfaseranschlusses an das eigene Haus dann kostenfrei, wenn direkt ein Vertrag mit dem Provider abgeschlossen wird.

Die gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau lag den Stadtratsmitgliedern vor.

Der Stadtrat Kirn stimmt einem Glasfaserausbau in Zusammenarbeit mit der GlasfaserPlus GmbH zu und ermächtigt den Stadtbürgermeister, die gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen - vorausgesetzt die derzeit in der Prüfung befindlichen Passagen werden von der GlasfaserPlus GmbH akzeptiert. Gleichzeitig wird der Stadtbürgermeister beauftragt, Kontakt mit der GlasfaserPlus GmbH aufzunehmen um zu klären, ob weitere Straßen, die bisher in der Ausbauplanung noch keine Berücksichtigung finden, mit aufgenommen werden können.

4. Stadtsanierung Kirn - Gestaltung Kirchstraße/Lindenstraße

Der Geschäftsführer Herr Roland Kettering von der Firma BBP PartGmbB erörterte den Stadtratsmitglieder die Möglichkeiten zur Gestaltung der Kirchstraße / Lindenstraße nach den Sanierungsarbeiten der Verbandsgemeindewerke.

Es wurde vereinbart eine Bemusterung in ca. 4-5 Wochen durchzuführen. Die Bemusterung wird von Herrn Kettering vorbereitet.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.

5. Jahresabschluss 2021 der Stadtentwicklung Kirn GmbH

a) Bilanz 2021

b) Gewinn- und Verlustrechnung 2021

c) Bericht des Abschlussprüfers

Geschäftsführer Hendrik Brötzmann stellte den Jahresabschluss vor und begründete den Gewinn durch eine hohe Mietauslastung.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH in Koblenz geprüft. Die Bilanz 2021 und die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 lagen den Ratsmitglieder vor.

Aufgrund der Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 beschließt der Stadtrat, den Jahresabschluss 2021 festzustellen.

Der Gewinn in Höhe von 47.210,12 € wird in das Jahr 2022 vorgetragen und in die Kapitalrücklage eingestellt.

Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6. Wirtschaftsplan 2022

Der Erfolgs- und Vermögensplan wurden durch den Geschäftsführer Hendrik Brötzmann zur Beratung vorgelegt.

Erfolgsplan: Die Vermietungslage und die Mieterlöse sind weiterhin stabil. Der Wirtschaftsplan 2023 enthält wieder einen hohen Ansatz an Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, um den bestehenden Instandhaltungsstau weiter abzubauen. Insbesondere stehen die Sanierung des Flachdaches und Brandschutzmaßnahmen im Betriebsgebäude auf dem Plan.

Vermögensplan: In 2023 sind planmäßige Investitionen in Höhe von 300.000 € für die Flachdachsanierung und Umbaumaßnahmen im Bereich des Brandschutzes vorgesehen. Die Investitionen werden über Kredite finanziert. Neben der Abschreibung werden Eigenmittel zur Tilgung eingesetzt.

Vorberatung: Aufsichtsrat am 06.12.2022

Der Erfolgs- und Vermögensplan lag den Stadtratsmitgliedern vor.

Der Stadtrat nimmt den vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwicklung Kirn GmbH zur Kenntnis und empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Zustimmung.

7. Vorstellung des Klimaschutzbeauftragten

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Stadtbürgermeister den Klimaschutzmanager Thomas Stelzig, der den Stadtratsmitgliedern sein Konzept vorstellte. Er konnte alle aufkommenden Fragen beantworten.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.

Nach diesem Tagesordnungspunkt verließ Stadtratsmitglied Barbara Lagrange die Sitzung.

8. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet für das Teilgebiet Ober dem weißen Garten

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

b) Satzungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den stellv. Fachbereichsleiter Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen Sascha Siegel, der die Stellungnahmen und Würdigungsvorschläge vorstellte.

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.

Die Stellungnahmen und Würdigungsvorschläge lagen den Stadtratsmitgliedern vor.

Der Stadtrat beschließt die Abwägungs-/Würdigungsvorschläge wie vorgetragen anzunehmen.

b) Satzungsbeschluss

Die Satzung lag den Stadtratsmitgliedern vor.

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ober dem weißen Garten“, entsprechend dem vorliegenden Entwurf, zu erlassen.

9. Anlegung eines Tiergrabfeldes auf dem Friedhof Kirn

a) Änderung der Friedhofssatzung

Durch die Neuanlegung eines Tiergrabfeldes auf dem Friedhof Kirn muss die Friedhofssatzung von Kirn geändert/ergänzt werden. Die Friedhofssatzung lag den Stadtratsmitgliedern vor.

Der Stadtrat Kirn stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung zu.

b) Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Durch die Neuanlegung eines Tiergrabfeldes auf dem Friedhof Kirn muss die Friedhofsgebührensatzung wie folgt geändert/ergänzt werden:

7. Tiergrabfeld

7.1 Tiergräber

Heimtiere (Hund, Katze, Hamster, etc.)

120,00 €

Equiden (Pferde, Esel, etc.)

120,00 €

7.2 Tiergrabbestattungen

Heimtiere (Ausheben und Schließen)

100,00 €

Equiden (Ausheben und Schließen)

150,00 €

Der Stadtrat Kirn stimmt der Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu.

Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung lagen den Stadtratsmitgliedern vor.

10. Karl-Reidenbach-Brücke - Auftragsvergabe LP 3

Das Planungsbüro hat die Leistungsphase 1 und 2 abgeschlossen. Als nächste Leistungsphase steht die Entwurfsplanung für den Neubau des Bauwerkes. In den ersten Leistungsphasen wurde zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis zeigt klar, dass eine Sanierung des Bauwerkes unwirtschaftlich ist und ein Neubau anzustreben ist. Im Anschluss wurden zwei Entwürfe für einen Neubau ausgearbeitet, die als Grundlage für die Leistungsphase 3 dienen.

Der Stadtrat beschließt die Beauftragung einer Leistungsphase 3 an das Planungsbüro Lunkenheimer und Schulte.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.