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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 13/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Der Frühling kommt und mit ihm die Brutzeit der Vögel. In Naturschutzgebieten sollten daher, so rät die Untere Naturschutzbehörde Bad Kreuznach, Hunde unbedingt durchgängig an der Leine geführt werden. In den Uferbereichen und Gehölzsäumen an der Nahe ist ein Freilauf von Hunden in Brut- und Aufzuchtzeit von Ende Februar bis Ende September darüber sogar verboten. Verstöße dagegen können bestraft werden.

Insbesondere im Naturschutzgebiet „Gans und Rheingrafenstein“ von Bad Münster bis zum Salinental (hier ist auch Vogelschutzgebiet) werden immer wieder Vorfälle mit nicht angeleinten Hunden gemeldet, die Jagd auf Wasservögel machen. Die Untere Naturschutzbehörde verdeutlicht dazu: „Die Beeinträchtigung jeder Vogelart ist unter allen Umständen zu vermeiden, auch wenn es sich, wie auf dem zur Verfügung gestellten Bild, bei der Nilgans um eine nicht heimische Art handelt“.