Die Verbandsgemeinde Kirner Land
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
| Geschäftsbuchhaltung: | |
| • | Verbuchen von Geschäftsvorfällen (Ein- und Ausgangsrechnungen) |
| • | Zentrale Haushaltsüberwachung und Beratung der Fachbereiche |
| • | Auswertung von Finanzdaten zur Erstellung von Kostenübersichten |
| Forsten: | |
| • | Aufgaben des kommunalen Waldeigentümers |
| • | Verwaltung kommunaler Forstangelegenheiten |
Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bei entsprechender persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD.
Wir setzen ein souveränes und freundliches Auftreten, ein hohes Maß an
Eigenständigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kollegialität voraus.
Wir bieten eine vielseitige und interessante Tätigkeit bei leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Dienstrad, Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und flexible Arbeitszeiten.
Für Rückfragen stehen unsere Personalabteilung, Frau Schwinn (Telefon 06752/135-319) und der Fachbereichsleiter, Herr Klein (Telefon 06752/135-150) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 06.04.2025 an die
Verbandsgemeinde Kirner Land,
Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.