Das Eisenbahn-Bundesamt startete am Montag, den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach der Umgebungslärmrichtlinie. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus gibt es Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht die erste Beteiligungsphase vor und zwar vom 13. März bis 24. April 2023.
Zu jedem benannten Ort können sie dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen unter der Plattform www. www.laermaktionsplanung-schiene.de
Eisenbahn-Bundesamt, Referat 53: Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Geoinformation, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.
Bonn, im März/April 2023