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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 14/2024
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Stellenanzeige

Die Stadt Kirn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Schlosser oder Landmaschinenschlosser (m, w, d)

für unseren Bauhof

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Ausführen von Schlosserarbeiten inkl. Schweißarbeiten
  • Reparieren von Grünpflegemaschinen (Rasenmäher, Freischneider usw.)
  • Kleinere Arbeiten an unserem Fuhrpark
  • Ausführen von Arbeiten in der Straßenunterhaltung und Liegenschaften
  • Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes

Unsere Anforderungen an Sie:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Schlosser oder Landmaschinenschlosser mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
  • handwerkliche Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise
  • Körperliche Eignung und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Führerschein der Klasse B/CE

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

  • Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
  • Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
  • Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
  • Jobrad
  • Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Für Rückfragen steht unser Bauhofleiter, Herr Kaiser (Telefon 0173 6625657) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 26.04.2024 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.