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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 14/2024
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Pfingstferienprogramm

im Kirner Land

Die Verbandsgemeinde Kirner Land hofft auch in

diesem Jahr wieder auf die tatkräftige Unterstützung

der Ortsvereine bei der Gestaltung des

Pfingstferienprogramms.

Vereine können ab sofort ihre Aktionen zur

Beteiligung im Ferienprogramm melden.

Für Rückfragen und zur Anforderung der Anmeldeunterlagen steht Ihnen Herr Fuhr (Telefon: 06752

135-176, E-Mail: ferienprogramm@kirner-land.de) gerne zur Verfügung.

Die Verbandsgemeinde Kirner Land stellt mit Unterstützung der Dr. Wolfgang und Anita Bürkle

Stiftung jedem teilnehmenden Verein einen Zuschuss zur Verfügung. Mitmachen können alle Vereine

des Kirner Landes. Die Voraussetzungen zur Förderung sind unverändert wie folgt:

√ das Angebot muss in der Zeit vom 18. Mai bis 02. Juni liegen und für mindestens 10

Kinder/Jugendliche ausgerichtet sein

√ das Programm soll mindestens 3 Stunden dauern und muss für die Kinder kostenlos sein

√ der Verein erhält pro Teilnehmer bis 18 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50,- Euro, der

maximale Zuschuss pro Verein liegt bei 500,- Euro

√ der Verein ist für die komplette Organisation und Durchführung

des Programms zuständig und verantwortlich

√ bei der Bewerbung der Ferienaktion unterstützt die

Verbandsgemeinde die Vereine tatkräftig

(Homepage/Zeitung/Mitteilungsblatt etc.)

Liebe Vereine, wir zählen erneut

auf Euch und freuen uns auf viele

Angebote!