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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 14/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Schwarzerden

Da es in den letzten Monaten immer häufiger vorkommt, dass Mountainbikes, Motocross- und Quad-Fahrzeuge kreuz und quer, sowohl als auch neben den Wegen und durch den Wald fahren, weist die Ortsgemeinde Schwarzerden darauf hin, dass gemäß § 22 Landeswaldgesetz Radfahren und Reiten nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt ist und generell das Fahren im Wald von Kraftfahrzeugen (auch Motocross- und Quad-Fahrzeuge) nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig ist. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bestraft werden. Die Ortsgemeinde Schwarzerden bittet um Beachtung.

Friedrich Kreuzer, Ortsbürgermeister