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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Verbandsgemeinde

1.): Sachstand Jahresabschluss 2020

Werkleiter Jochen Stumm berichtet mit Hilfe einer Präsentation über den aktuellen Sachstand der Jahresabschlussarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2020. Diese Präsentation liegt dem Protokoll bei. Der Werkleiter berichtet, dass das präsentierte Zahlenwerk nahezu final sei. Außerdem würde angestrebt, so schnell wie möglich mit den weiteren Jahresabschlüssen fortzufahren, um für die Zukunft eine belastbarere Grundlage zur Entgeltkalkulation zu haben. Im Jahr 2025 sollen im Optimalfall die Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 aufgestellt werden.

2.): Wirtschaftsplan 2025

Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.

Der Vermögensplan muss mindestens enthalten:

  1. alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlageänderung (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben.
  2. die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen. Das erste Planungsjahr ist das Jahr 2025.

Im Finanzplan sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 ist als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.

Der nach diesen Vorschriften von der Werkleitung erstellte Wirtschaftsplan wird zur Beratung vorgelegt.

Auf die Begründung zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan wird hingewiesen.

Mit Hilfe einer diesem Protokoll beiliegenden Präsentation stellt Werkleiter Jochen Stumm den diesem Protokoll ebenfalls beiliegenden Wirtschaftsplan vor. Aufkommende Fragen zum Erfolgsplan, zu den Investitionen, deren Finanzierung sowie dem Stellenplan werden beantwortet.

Der Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage erstellt, die Entgelte und Preise für Wasser, Abwasser und das Jahnbad nicht anzupassen. Werkleiter Jochen Stumm begründet dies im Wesentlichen mit einer in 2023 getroffenen Vereinbarung, nach der die Entgelte und Preise erst angepasst werden, sobald die Verbandsgemeindewerke mit den aufgestellten Jahresabschlüssen deutlich näher an der Gegenwart liegen. Damit kann gewährleistet werden, dass Entgeltaufkommen der Zukunft, den tatsächlichen Entgeltbedarf nicht deutlich übersteigt.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, nachfolgende Punkte zu beschließen:

Den Wirtschaftsplan 2025 entsprechend dem der Einladung beigefügten Entwurf und das dem Wirtschaftsplan beigefügte Investitionsprogramm.

3.): Entgeltkalkulation 2025

Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus. Er stellte die diesem Protokoll beiliegenden Kalkulationen vor und betont, dass der bereits beschlossene Wirtschaftsplan auf den hier abgebildeten Preisen beruht. Zu den Kalkulationen gab es keine Rückfragen.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat nachfolgende Punkte zu beschließen:

  1. den Netto-Arbeitspreis für Wasser unverändert bei 2,59 €/m³ zu belassen,
  2. den Grundpreistarif in der Wasserversorgung der Stadt Kirn unverändert wie folgt zu belassen:
  1. den wiederkehrenden Beitrag je Nutzungseinheit (Umlandgemeinden VG Kirner Land) unverändert bei 108,00 €/Nutzungseinheit zu belassen,
  2. die Abwassergebühr für das Schmutzwasser unverändert bei 2,89 €/m³ zu belassen,
  3. den wiederkehrenden Beitrag für Oberflächenwasser von 0,44 €/m² beitragspflichtiger Fläche auf 0,31 €/m² beitragspflichtiger Fläche zu senken, sowie
  4. die Badetarife im Jahnbad unverändert zu belassen.

4.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es gab keine Mitteilungen oder Anfragen.