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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 14/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Königsau

Da für die vorgesehene Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Königsau am Sonntag, 11.05.2025, kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet die Wahl nicht statt.

Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird nun gem. § 53 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) nach den Bestimmungen des § 40 GemO vom Ortsgemeinderat gewählt; die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.

Königsau, 26.03.2025
Rainer Seifert
1. Beigeordneter
Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters