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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 14/2025
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Stadt Kirn

1.): Änderung des Bebauungsplans "Am Froschenpfuhl"

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende den stellvertretenden Fachbereichsleiter Bauen, Sascha Siegel, der die Änderung des Bebauungsplans „Am Froschenpfuhl“ vorstellte.

Im Zuge der fortschreitenden Energiewende und der damit verbundenen Notwendigkeit, erneuerbare Energien effizient in das bestehende Stromnetz zu integrieren, wird hiermit die Errichtung eines Batteriespeichers sowie von Einspeisepunkten vorgeschlagen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Netzstabilität zu erhöhen, die Versorgungssicherheit zu verbessern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu optimieren.

Ziel dieser Beschlussvorlage ist die Schaffung eines Bebauungsplans, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichers sowie der dazugehörigen Einspeisepunkte festlegt. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung schaffen.

Der vorgeschlagene Standort für den Batteriespeicher und die Einspeisepunkte wurde nach sorgfältiger Analyse ausgewählt. Die Kriterien für die Standortwahl umfassen:

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Nähe zu bestehenden Stromnetzen: Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu wichtigen Umspannwerken, was eine effiziente Anbindung an das Stromnetz ermöglicht.

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Gute Erreichbarkeit: Der Standort ist verkehrstechnisch gut angebunden, was Wartungs- und Betriebsarbeiten erleichtert.

Die Errichtung des Batteriespeichers und der Einspeisepunkte bietet zahlreiche Vorteile:

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Erhöhung der Netzstabilität: Der Batteriespeicher kann überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen speichern und bei Bedarf ins Netz einspeisen, wodurch Lastspitzen ausgeglichen werden.

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Förderung erneuerbarer Energien: Durch die Integration von Batteriespeichern wird die Nutzung von Solar- und Windenergie optimiert, was zur Reduzierung von CO2- Emissionen beiträgt.

Der rechtskräftige und zu ändernde Bebauungsplan setzt ausschließlich Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fest. Auf einem entsprechend festgesetzten Teilbereich wurden Kompensationsmaßnahmen für Straßenbaumaßnahmen umgesetzt. Diese werden ersetzt und sollen auf anderen noch festzulegenden Flächen erneut durchgeführt. Die landespflegerische Kompensation bleibt dadurch gewahrt.

Für die übrigen Flächen setzt der Bebauungsplan landespflegerische Maßnahmen fest, die aber bislang noch nicht realisiert wurden und für die bislang auch keine Verpflichtung zur Umsetzung bestand. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wird eine Umweltprüfung durchgeführt, die die Belange des Umweltschutzes ermittelt und bewertet und auch entsprechend Kompensationsmaßnahmen festlegt.

Welche Flächen konkret von der Änderungsplanung betroffen sein werden, wird sich im Verlauf des Verfahrens klären.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Kirn-Sulzbach, Flur 4; Flurst.-Nr. 55/2, 55/3, 54, 56/2, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87 tlw.

Der Stadt Kirn entstehen durch diese Änderung keine Kosten. Sämtliche Kosten werden durch den Landkreis Bad Kreuznach Bad Kreuznach getragen. Hierzu wird

ein Kostenübernahmevertrag geschlossen.

Nach ausgiebiger Diskussion stellte Fraktionsvorsitzender Nobert Stibitz den Antrag, den Tageordnungspunkt abzusetzen, verbunden mit der Prüfung um Verschiebung des Standortes zwischen Bahnlinie und RWE-Gelände.

2.): Erläuterung Flächennutzungsplan

Beigeordneter Martin Zerfaß erläuterte den Ausschussmitgliedern die Vorgehensweise über die Änderungsvorschläge zum Flächennutzungsplan der Stadt Kirn.

Folgende Vorgehensweise wurde besprochen:

1.

Vorstellung der Änderungen, Ergänzungen usw. im Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Bauausschuss am 13.02.2025 (Vorschläge der Stadt Kirn)

2.

Weitergabe der Unterlagen über die Verwaltung an das Planungsbüro zur Prüfung der vorgebrachten Änderungen, Ergänzungen usw.

3.

Bericht des Planungsbüros über die vorgebrachten Maßnahmen (Empfehlungsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss und Bauausschuss)

4.

Beschluss im Stadtrat über die Maßnahme

5.

Vorstellung des neuen Flächennutzungsplanes für den Bereich Kirn

Die Präsentation wird der Niederschrift als pdf-Dokument beigefügt.

Im Zuge der Besprechung des Flächennutzungsplanes wurde der Antrag gestellt, dass der Klimaschutzmanager zu einer der nächsten Haupt- und Finanzausschuss- / Bauausschusssitzungen eingeladen wird und ein Konzept über die Photovoltaikmöglichkeiten in Kirn vorstellen soll.