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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 06.03.2025

1.):

Wirtschaftsplan VG-Werke

Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.

Der Vermögensplan muss mindestens enthalten:

1. alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlageänderung (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben.

2. die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen. Das erste Planungsjahr ist das Jahr 2025.

Im Finanzplan sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 war als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.

Auf die Begründung zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan wird hingewiesen.

Der Wirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung übersandt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werkausschusses und beschließt den Wirtschaftsplan 2025 entsprechend dem der Einladung beigefügten Entwurf, und das dem Wirtschaftsplan beigefügte Investitionsprogramm.

2.):

Entgeltkalkulation 2025 der VG-Werke

Bürgermeister Thomas Jung verwies auf die Sitzung des Werksausschusses vom 13.02.2025. Die Entgeltkalkulation lag der Einladung bei.

Ratsmitglied Thomas Bursian erklärte, dass er der Beschlussvorlage nicht zustimmen, sondern sich enthalten werde, weil er es weiterhin nicht richtig findet, auf den wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser zu verzichten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werkausschusses und beschließt die nachfolgenden Punkte:

  1. den Netto-Arbeitspreis für Wasser unverändert bei 2,59 €/m³ zu belassen,
  2. den Grundpreistarif in der Wasserversorgung der Stadt Kirn unverändert wie folgt zu belassen:

Verbrauchs-leistung

Nenngröße

Grundpreise

2025

EUR/a

Hauswasserzähler

bis 5 m³/h

DN 2,5

108,00

Wasserzähler

bis 10 m³/h

DN 6

270,00

-dto-

bis 20 m³/h

DN 15

461,25

-dto-

bis 30 m³/h

DN 40

596,25

-dto-

DN 80

787,50

Verbundwasserzähler

DN 50

843,75

-dto-

DN 80

1.203,75

-dto-

DN 100

1.462,50

-dto-

DN 150

2.925,00

Standrohrzähler mit Rückflussverhinderer

bis 5 m³/h

DN 2,5

1,87€/Tag

-dto-

bis 10 m³/h

DN 6

2,80€/Tag

  1. den wiederkehrenden Beitrag je Nutzungseinheit (Umlandgemeinden VG Kirner Land) unverändert bei 108,00 €/Nutzungseinheit zu belassen,
  2. die Abwassergebühr für das Schmutzwasser unverändert bei 2,89 €/m³ zu belassen,
  3. den wiederkehrenden Beitrag für Oberflächenwasser von 0,44€/m² beitragspflichtiger Fläche auf 0,31€/m² beitragspflichtiger Fläche zu senken, sowie
  4. die Badetarife im Jahnbad unverändert zu belassen.

3.):

Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde zum Haushaltsplan 2025

Bürgermeister Thomas Jung teilte mit, dass keine Vorschläge und Anregungen von Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Verwaltung eingereicht wurden.

4.):

Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Bürgermeister Thomas Jung berichtete, dass in mehreren Sitzungen über den Haushaltsentwurf beraten wurde, Fragen beantwortet und sich ergebende Änderungen eingearbeitet wurden. Auch in den letzten Tagen seien Änderungswünsche von den Fraktionen an die Verwaltung herangetragen worden. So habe die FWG vorgeschlagen, bei den investiven Maßnahmen die Bezeichnung „Erkundungsfahrzeug“ in „Feuerwehrfahrzeug“ abzuändern. Die CDU schlage vor, die Anschaffung von Waldbrandlöschfahrzeugen, die in der Prioritätenliste der Feuerwehr zur Anschaffung von Fahrzeugen für 2026 und 2027 vorgesehen seien, in dieses Haushaltsjahr vorzuziehen. Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner begründete den Antrag damit, dass aufgrund des Klimawandels mit einer steigenden Wald- und Vegetationsbrandgefahr zu rechnen sei und die Wald- und Flächenbrandereignisse der letzten Jahre aufgezeigt hätten, dass die Feuerwehren deutlich schlagkräftiger darauf vorbereitet sein müssten.

Bürgermeister Thomas Jung und die Fraktionsvorsitzenden Michael Schmidt und Jörg Schäfer stimmten dem grundsätzlich zu, uneinig war man sich allerdings darin, wie die Fahrzeuge konkret ausgestattet sein sollten. Einig war man sich, dass hierüber erst später entschieden werden müsse.

Danach legte Bürgermeister Thomas Jung den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 zur Beratung und Beschlussfassung mit folgender Rede und PowerPoint-Präsentation vor:

Die Reden können im Internet unter www.kirner-land.de/verwaltung/haushalt-finanzen

eingesehen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2025 mit folgenden Ergänzungen

1.

Änderung der Bezeichnung „Erkundungsfahrzeug“ in „Feuerwehrfahrzeug“ in der Aufstellung der investiven Maßnahmen

2.

Aufnahme der Anschaffung von 2 TSF-W Fahrzeugen zu und beschließt die Haushaltssatzung - wie vorgelegt und um obige Ergänzung erweitert– zu erlassen.

Zu 5.):

Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Annahme der folgenden Spende zu:

Spender

Betrag in Euro

Verwendungszweck

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

5.590,00

Anschaffung von Vasco Übersetzungsgeräten für den Kitabereich, sowie Fortbildung

6.):

Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Bürgermeister Thomas Jung teilte mit, dass:

  1. es bereits eine Antwort auf die Resolution bezüglich des Kirner Bahnhofes gibt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr teilte mit, dass die letzten verbleibenden Baumaßnahmen bis zum 30.09.2025 beendet sein werden.
  2. in Kirn die Straße „Auf der Schanze“ wegen Einsturzgefahr einer Mauer gesperrt werden musste.
  3. die Verbandsgemeindeverwaltung ein neues gesponsertes Fahrzeug erhalten hat, das vom Elektriker genutzt werden soll.

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian hatte eine Frage zum Verteilzentrum der Deutschen Post, die das genutzte Gelände in der Bahnhofstraße von der Verbandsgemeinde angemietet hat. Er wollte wissen, ob der Mietvertrag gekündigt sei. Bürgermeister Thomas Jung verneinte dies. Man stehe mit der Post darüber im Austausch. Die Verbandsgemeinde prüfe verschiedene Grundstücke in Bezug auf eine mögliche Unterbringung des Bauhofes. Daher habe man mit der Post Kontakt aufgenommen. In diesem Gespräch habe die Post erklärt, dass sie ebenfalls prüft, das Verteilzentrum zu verlagern, da sie in Kirn nicht die notwendige Infrastruktur für die Nutzung von E-Fahrzeugen verwirklichen kann.

7.):

Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete nach einer 5-minütigen Unterbrechung den nicht öffentlichen Teil.