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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 15/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Brauweiler vom 19.03.2025

aktuell bestehender Flächennutzungsplan

neu aufzustellender Flächennutzungsplan

1.): Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tatjana Schneberger, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß §114 Abs. 1 GemO:

1.

Den Jahresabschluss festzustellen und dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie

2.

dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen sowie gem. § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen.

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

2.): Feststellung des Jahresabschlusses 2021, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tatjana Schneberger, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß §114 Abs. 1 GemO:

1.

Den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen sowie gem. § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen.

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

3.): Mitgliedschaft KHK Kultur- und Heimat Kellenbachtal e.V

Zu diesem TOP begrüßte der Vorsitzende Benedikt Adam, den 2. Vorsitzenden des KHK Kellenbachtal e.V. Herr Adam erläuterte im Gespräch die anstehenden Termine und die geplanten Aktivitäten und Ziele des wieder aufgelebten Vereins und ging auf Fragen ein. So sollen u.a. die Gemeinden im Kellenbachtal auf der im Aufbau befindlichen Internetseite beworben werden und Veranstaltungen eingestellt werden können.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Adam, nach anschließender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat dem Kultur- und Heimat Kellenbachtal e.V. beizutreten.

4.): Sachstand und weitere Vorgehensweise Freizeitplätze

Der Vorsitzende berichtete über einen weiteren Termin am 05.03.2025 mit Vertretern der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, des DLR, der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Brauweiler.

Aufgrund der vorliegenden Tatsachen beschließt der Ortsgemeinderat, dass

  1. zukünftig keine Flächen mehr als Rast- und Freizeitplätze am Kellenbach verpachtet werden,
  2. alle Pächter eine entsprechende Information erhalten, mit der die noch bestehenden Pachtverträge gekündigt werden. Pachtgebühren ab 2025 werden nicht mehr erhoben, bereits getätigte Zahlungen werden erstattet,
  3. die gemeindeeigene Fläche des Uferbereichs zwischen der neuen Brauweilerer Brücke und Heinzenberg an den Landkreis verkauft werden soll, um hier Voraussetzungen für eine naturnahe Entwicklung des Bach- und Uferbereichs zu schaffen. Die Verkehrssicherungspflicht geht damit an den Kreis über. Entsprechend dem Bodenwert für landwirtschaftliche Flächen soll die Fläche für einen Verkaufspreis - dem Bodenrichtwert entsprechend- von 0,45 €/qm verkauft werden.

Der Ortsbürgermeister wird den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung informieren.

5.): Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung

Aufgrund steigender Kosten beim Grabaushub beschließt der Ortsgemeinderat folgende Gebühren:

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Brauweiler

I. Reihengrabstätten

a.

Überlassung einer Reihengrabstätte für Erdbeisetzungen für die Dauer von 30 Jahren

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Für den Erwerb des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung

a.

Doppelgrabstätte für die Dauer von 40 Jahren

b.

Urnengrabstätte für die Dauer von 15 Jahren

c.

Beisetzung einer Urne in vorhandenes Grab

III. Aushebung der Gräber

a.

Erdbestattung

b.

Urnengrab (nur Aushub)

c.

Urnengrab (Ausheben und Schließen)

IV. Benutzung der Leichenhalle

a.

Aufbewahrung Leiche bis zu 4 Tage

Zu 6.): Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über den Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Brauweiler

1. Mischbaufläche Hinterwies

Änderungsvorschlag:

Mischbaufläche streichen und durch Grünfläche/Flächen für Landwirtschaft ersetzen

Der Ortsgemeinderat beschloss den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Brauweiler, wie vorgetragen, ohne Änderungen in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land, zu übernehmen.

2. Bauerwartungsland (BEW) „Auf dem Bremerberg“:

Änderungsvorschläge:

BEW „Auf dem Bremerberg“ ergänzen

Der Ortsgemeinderat beschloss den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Brauweiler, wie vorgetragen, ohne Änderungen in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land, zu übernehmen.

7.): Teilnahme der Ortsgemeinde an der sechsten Bündelausschreibung Strom

Nach ausführlicher Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, nicht an der sechsten Bündelausschreibung teilzunehmen.

8.): Auftragsvergabe Malerarbeiten Alte Schule

Die vorliegenden Angebote basieren auf folgendem Leistungsumfang:

-

Alle Sprossenfenster (ohne den Kellerbereich zur Grillhütte) reinigen, schleifen, Altlack auf dem Glas entfernen, grundieren und lackieren

-

Feuerwehrtor, Holzladen im Giebel und Backestür anschleifen, reinigen, grundieren, lackieren

-

Eingangstür und Toilettentüren schleifen, reinigen, Spezial-Holzrenovierungssystem, 2x deckend lackieren und (für Holzoptik) mit Lasur überlasieren

-

Klappläden (einseitig) anschleifen, reinigen, grundieren und lackieren, auf der Vorderseite mit Absetzarbeiten (zweifarbig)

-

Sandsteintürgewand ausbessern und nachstreichen, Sockelputz am Abgang zum Backes ausbessern, vorbehandeln und nachstreichen sowie Unvorhergesehenes auf Stundenbasis (15 Stunden sind in den Angeboten kalkuliert)

Drei Fachbetriebe wurden um ein entsprechendes Angebot gebeten, zwei haben ein Angebot incl. MwSt. abgegeben

Fa. Diener, Simmertal, 7788,55, 2. Anbieter 8.359,75 €, 3. Anbieter ----

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Arbeiten an die Fa. Diener, Simmertal, zu dem angebotenen Preis zu vergeben.

9.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Der Vorsitzende teilte mit, dass er am 22.03.25 an einer Vorführung über das Holzrücken mit Pferden teilnimmt.

10.): Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.