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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 15/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hochstetten-Dhaun vom 08.12.2025

1.): Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Itzbach-In den weißen Äckern Süd", Sondergebiet PV-Freiflächenanlage; Aufhebungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss, dass das Verfahren über die Teilfortschreibung der Flächen des Teilbereiches Itzbach-In den weißen Äckern (Süd, Olympiawiese)“, wie unten dargestellt, abgebrochen, der Aufstellungsbeschluss vom 27.04.2022 über den genannten Teilbereich aufgehoben und das Planverfahren im Änderungsbereich nicht weiterverfolgt wird.

(Aufhebungsfläche)

 

2.): Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Itzbach-In den weißen Äckern Mitte"

a) Aufstellungsbeschluss

b) Billigung und Vergabe des Planungsauftrages

c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

d) Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn- Land, für den Bereich der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun, Sondergebiet-PV-Freiflächen-Anlage "Itzbach-In den weißen Äckern Mitte" und "Aussiedlerhof"

a) Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Itzbach-In den weißen Äckern Mitte“ mit der Bezeichnung „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlagen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung (Bild 1).

Des Weiteren beschloss der Ortsgemeinderat, die unter Bild 2 aufgeführten Flächen als „„Aussiedlerhof“ mit aufzunehmen.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das hierfür erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die auf den Lageplänen aufgeführten Grundstücke:

Bild 1

 

Bild 2

 

b) Billigung und Vergabe des Planungsauftrages

Da der Entwurf des Bebauungsplanes noch nicht vorlag, wurde der Punkt vertagt.

c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Da der Entwurf des Bebauungsplanes noch nicht vorlag, wurde der Punkt vertagt.

d) Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn- Land, für den Bereich der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun, Sondergebiet-PV-Freiflächen-Anlage „Itzbach-In den weißen Äckern Mitte“ und „Aussiedlerhof“

Der Ortsgemeinderat beschloss, bei der Verbandsgemeinde Kirner Land die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, auf die Fortschreibung der Flächen des Bebauungsplanes Sondergebiet-PV-Freiflächen-Anlage „Itzbach-In den weißen Äckern Mitte“ und „Aussiedlerhof“, zu beantragen.

3.): Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Zwischen Nahe und Bundesbahn südöstlich der Ortslage", 3.Änderung

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

b) Satzungsbeschluss

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Es war der Vorsitzende Hans Helmut Döbell nach § 22 der Gemeindeordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Die Beigeordnete Ursula Fett übernahm für diesen TOP den Vorsitz.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Nahe und Bundesbahn südöstlich der Ortslage“, 3.Änderung, wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025 durchgeführt. Folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben Anregungen, Eingaben bzw. Hinweise vorgebracht, über deren Berücksichtigung durch den Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden ist.

1.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Bauaufsichtsbehörde und Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Untere Landesplanungsbehörde

2.

Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach

3.

Direktion Landesarchäologie Mainz

4.

Creos Deutschland GmbH

5.

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz

6.

Landesforsten Rheinland-Pfalz

7.

SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft

8.

Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe

9.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

10.

Deutsche Telekom Technik GmbH Mainz

Abwägungsempfehlungen:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Bauaufsichtsbehörde und Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Untere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 18.11.2025

1. Art der baulichen Nutzung

Die Untere Bauaufsicht bittet um die Korrektur der Rechtsgrundlage.

Empfehlung zur Abwägung:

Es ist beabsichtigt, alle nicht erheblich belästigenden Gewerbebetreibe im Gewerbegebiet zuzulassen. Die Überschrift wird wie folgt geändert: „Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 8 BauNVO und § 16 ff. BauNVO“

2. Höhe der Gebäude - Unterer Bezugspunkt:

Der untere Bezugspunkt der Höhenfestsetzung muss eindeutig festgelegt werden.

Empfehlung zur Abwägung:

Die Rechtgrundlagen werden, wie vorgeschlagen, benannt:

„Höhe baulicher Anlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18 BauNVO sowie Höhenlage nach § 9 Abs. 3 BauGB

Mit dem „Fußpunkt der untersten baulichen Anlage“ sind sowohl Fundamente als auch Bodenplatten angesprochen. Es ist also immer die „Unterkante“ gemeint. Es wird explizit in die textlichen Festsetzungen übernommen, dass mit dem „Fußpunkt“ die Unterkante gemeint ist.

3. Baugrenze:

Die Baugrenze ist auf die „überbaubaren Flächen“ zu beziehen.

Empfehlung zur Abwägung:

Die Formulierung wird redaktionell korrigiert von „nicht überbaubare Flächen“ in „überbaubare Flächen“.

4. Nicht überbaubare Flächen

Die Untere Bauaufsichtsbehörde bittet um Klarstellung, welche Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Flächen zulässig sind.

Empfehlung zur Abwägung:

Die Formulierung wird konkretisiert, denn es sollen auch keine unbefestigten, bedachten Stellplätze ermöglicht werden: Die Einrichtung von Garagen, Carports sowie von überdachten und von befestigten Stellplätzen (z. B. mit Rasenpflaster oder Schotterrasen) ist auf den nicht überbaubaren Flächen des Gewerbegebietes (GE) unzulässig.

Mit der Ausnahme der o. g Formulierung sollen alle Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) zulässig sein. Die Formulierung „Nebenanlagen, mit Ausnahme von Einfriedungen, sind ebenfalls nicht zulässig“ wird gestrichen.

5. Mit Leitungsrechten zu belastende Fläche:

Die Untere Bauaufsicht weist darauf hin, dass die Festsetzung von Leitungsrechten nur mit Grunddienstbarkeiten dingliche Rechte sichert.

Empfehlung zur Abwägung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gewährung von Leitungsrechten im dargestellten Bereich des Bebauungsplans nicht nur auf die „Verbandsgemeindewerke“ beschränkt, sondern allgemein auf die „Versorgungsträger“ ausgedehnt.

6. Einfriedungen

Die Untere Bauaufsicht stellt in Frage, ob der Abstand der Zaunanlage zur Erschließungsstraße tatsächlich 3,00 m betragen soll (Satz 4).

Empfehlung zur Abwägung:

Satz 4 stellt tatsächlich ein Versehen dar und wird gelöscht. Hierfür wird ergänzt: „Zäune sind im Bereich von Leitungsrechten nur im Einvernehmen mit den Versorgungsträgern zulässig“.

7. Maßkette

Der Bezug der Maßkette wird hinterfragt.

Empfehlung zur Abwägung:

Die isolierte Maßangabe ohne Bezug wird gelöscht. Es wird nur die nicht überbaubare Fläche von 5,00 m angegeben.

8. Anbaurechtliche Vorgaben für den Straßenbau:

Es fehlt der Hinweis, dass die Bundesstraße gemeint ist.

Empfehlung zur Abwägung:

Die B 41 ist gemeint und wird benannt.

9. Verfahrensvermerke

Die Untere Bauaufsicht bittet um die Ergänzung der Verfahrensvermerke.

Empfehlung zur Abwägung:

Die Verfahrensvermerke werden ergänzt.

Die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde und die Untere Landesplanungsbehörde melden keine Anregungen und Bedenken an. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat keine Stellungnahme abgegeben.

2. Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach; Stellungnahme vom 18.11.2025

Es werden keine Einwände vorgetragen, sondern klargestellt, dass alle Anforderungen des landespflegerischen Ausgleichs und der anbaurechtlichen Bestimmungen korrekt übernommen wurden. Es wird der Hinweis gegeben, dass der Straßenentwässerungsraben nicht überplant und überbaut werden darf.

Empfehlung zur Abwägung:

Der Graben wird in die Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 und (6) BauGB aufgenommen, da er Teil der Verkehrsanlage ist. Er wird dadurch gesichert.

3. Direktion Landesarchäologie; Stellungnahme vom 14.11.2025

Die Direktion Landesarchäologie macht deutlich, dass im Geltungsbereich keine Fundstellen bekannt sind, aber es theoretisch solche geben kann. Sie weist eindringlich auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes hin. Die erforderliche Meldung von Denkmalfunden ist bereits in den Hinweisen aufgenommen.

Empfehlung zur Abwägung:

Als Adressat für die Meldung wird nun die Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Mainz benannt, anstatt des „Landesamtes für Denkmalpflege“.

4. Creos Deutschland GmbH; Stellungnahme vom 10.10.2025

Der Versorgungsträger teilt mit, dass keine Anlagen der Creos Deutschland GmbH und der von ihr betreuten Anlagen vom Vorhaben betroffen sind. Damit besteht kein Abwägungsbedarf.

5. Landesamt für Geologie und Bergbau RLP; Stellungnahme vom 31.10.2025

Bezüglich „Boden und Baugrund“ wurden die Anregungen des Amtes vom 02.10.2019 in der Planung berücksichtigt. In Hinsicht „mineralischer Rohstoffe“ gibt es keine Bedenken. Gemäß „Geologiedatengesetz“ sind geologische Erkundungen (z. B. Baugrunduntersuchungen) im Gebiet spätestens 2 Wochen vor Durchführung dem Landesamt zu melden.

Empfehlung zur Abwägung:

Die Information zum „Geologiedatengesetz“ wird in die Hinweise übernommen.

6. Landesforsten Rheinland-Pfalz; Stellungnahme vom 30.10.2025

Da Wald von der Maßnahme nicht betroffen ist, wird keine Stellungnahme abgegeben. Somit besteht keine Abwägungsbedarf.

7. Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz SGD Nord Koblenz; Stellungnahme vom 20.10.2025 (Frau Arnold)

Die bislang geforderten Maßnahmen wurden übernommen und eingezeichnet. Es wird von der Regionalstelle noch einmal darauf hingewiesen, dass Baumpflanzungen am Deichschutzstreifen nicht zulässig sind.

Empfehlung zur Abwägung:

Die zusätzlichen Anregungen und Bedenken zum Deichschutzstreifen (Verzicht auf die Anpflanzung von Bäumen) werden in der Planurkunde berücksichtigt.

Stellungnahme vom 18.10.2025 (Frau Strahl)

Die Anforderungen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung und zur Schmutzwasserbeseitigung (Punkte 1 und 2) wurden durch die Planung des Ingenieurbüros Pecher vom April 2022 berücksichtigt. Es wird eine Wasserhaushaltbilanz gefordert. Die Darstellungen der Starkregengefahrenkartewerden beschrieben. Außerdem werden allgemeine Hinweise zur Wasserwirtschaft gegeben.

Empfehlung zur Abwägung:

Der geforderte „Fachbeitrag Wasserhaushaltsbilanz“ (Punkt 3) wird nachgereicht. Der Verweis auf die Aussagen der „Starkregengefahrenkarte“ (Punkt 4, „signifikantes bis extremes Risiko“) wird in die Hinweise des Bebauungsplans übernommen. Die Allgemeinen Hinweise zur Wasserwirtschaft (Punkt 5) werden ebenfalls in die Planung übernommen.

8. Vermessungs- und Katasteramt Rh.-Nahe; Stellungnahmen vom 21.11.2025

Das Katasteramt weist darauf hin, dass die verwendete Liegenschaftskarte nicht aktuell ist.

Empfehlung zur Abwägung:

Die aktualisierte Liegenschaftskarte wird im weiteren Verfahren eingefügt.

9. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz; Stellungnahme vom 20.10.2025

Die Landwirtschaftskammer lehnt die Anpflanzung von 22 Hochstämmen auf der Ausgleichsfläche im Geltungsbereich 2 ab, da durch die Anpflanzung der Bäume die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen erheblich beeinträchtigt wird.

Die geplante Pflanzung von 22 Hochstämmen dient der Herstellung eines funktional wirksamen Ausgleichs nach § 1a BauGB und der Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Wahl der Baumarten ist sachgerecht: Esskastanie (Castanea sativa) und Elsbeere (Sorbus torminalis) gehören zu den standortgerechten Baumarten im Klimawandel. Beide Arten tragen zur Biodiversität, zur Landschaftsstrukturierung und zu einer ökologisch wirksamen Kompensation bei. Die Baumarten besitzen zudem einen landwirtschaftlichen Nutzen (Frucht- und Nussgewinnung), was einen Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft fördert.

Die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung wird als geringfügig eingestuft: Es handelt sich um eine maßvolle Anzahl von 22 Bäumen, die punktuell angeordnet sind und keine flächendeckende Entziehung landwirtschaftlicher Fläche bedingen. Durch die Pflanzung in gleichmäßigen Reihen sind die Bewirtschaftungseinschränkungen deutlich gemindert. Die Maßnahme ist für die Erreichung des Kompensationsumfangs erforderlich und geeignet; zumutbare Alternativen, die dieselbe ökologische Wirkung erzielen würden, stehen nicht zur Verfügung. Die Argumente der Landwirtschaftskammer werden geprüft, führen jedoch nicht zu einer Änderung der Planung. Die Maßnahme ist funktional notwendig, fachlich begründet und steht im Einklang mit den Vorgaben des Naturschutzrechts. Die Stellungnahme der Naturschutzbehörde bestätigt diese Einschätzung.

Empfehlung zur Abwägung:

Die Baumpflanzung ist fachlich erforderlich, rechtlich geboten und unter Berücksichtigung der geringen Flächeninanspruchnahme auch landwirtschaftlich zumutbar. Die Maßnahme bleibt unverändert Bestandteil des Ausgleichskonzepts.

10. Deutsche Telekom Technik GmbH Mainz; Stellungnahme vom 21.11.2025

Die Deutsche Telekom besitzt im Planbereich Telekommunikationslinien. Sie bittet darum, Leitungszonen in Straßen und Gehwegen vorzusehen sowie Leitungsrechte nach BauGB im Bebauungsplan wie auch Grunddienstbarkeiten zugunsten der Telekom einzutragen. Die Erschließungsstraße (K 9) ist bereits gebaut. Deswegen wird im Bebauungsplan als alternative Trassenführung berücksichtigt, dass Telekommunikationsanlagen in der nicht überbaubaren Fläche als Nebenanlage zulässig sind.

Empfehlung zur Abwägung:

Die Belange der Telekom werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, insbesondere durch die Verlegung von Leitungen in den nicht überbaubaren Flächen. Grunddienstbarkeiten für Leitungen und sonstige Anlagen können nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung nach Erfordernis ausgewiesen werden. Der Hinweis auf das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ wird in die Hinweise auf der Planurkunde übernommen.

b) Satzungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss die Satzung über die Änderung/Erweiterung für das Teilgebiet „Zwischen Nahe und Bundesbahn südöstlich der Ortslage“, 3.Änderung, entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.

4.): Ausfertigung und rückwirkendes Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet "Im Weilborn - Auf'm Lauer"

Die Bebauungsplanänderung wurde vom Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun am 08.03.1993 als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 03.09.1993, Az. 6/60-610-13/1116 genehmigt.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, da kein erneuter Abwägungsanlass gegenüber dem früheren Satzungsbeschluss gegeben ist, die o.a. Bebauungsplanänderung auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen.

Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, die o.a. Bebauungsplanänderung auszufertigen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen und diesen Beschluss bekannt zu machen.

5.): Dorferneuerung

a) Mehr Grün für Hochstetten-Dhaun

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Pflanzaktionen Haus Horbach in Höhe von 22.620,71 Euro und am Turnerheim in Höhe von 8.679,86 Euro, an die Fa. Axel Krause, Schweinschied, zu vergeben.

b) Barrierefreier Wanderweg am neuen Damm

Der Vorsitzende teilte mit, dass ein Leaderantrag für einen barrierefreien Spazierweg in Hochstädten entlang des neuen Dammes gestellt wurde.

c) Ingenieurbüro Retzler

Mit dem Ingenieurbüro Retzler wurden folgende Baumaßnahmen besprochen:

-

Bushaltestelle B41 alt (Höhe Umut), mit dem LBM fand ein Vorgespräch bezüglich der Bahnhofsbrücke statt.

-

Übergang am Bürgerhaus in Schloss Dhaun“,

-

Bushaltestelle am Karlshof (in einer nächsten Sitzung sollen neue Pläne vorgestellt werden)“

-

neues Konzept in der Ortsmitte in Hochstetten (Kirche; Vermessung erforderlich)

-

Verkehrsberuhigung B41 alt (Anliegerversammlung mit Bauausschuss soll am 25.02.2026 stattfinden)“

-

Soccer-Court am Sportplatz“

-

Umbaumaßnahme Am Brünnchen“ (Antrag lieg der SGD vor)

6.): Auftragsvergabe

Der Ortsgemeinderat beschloss die Vergabe der Gründungsarbeiten der Nahebrücke (Planung und Auswertung Tiefenbohrungen) in Höhe von 11.542,88 Euro und der Bausubstanzuntersuchungen in Höhe von 5.535,29 Euro, an die Fa. INGeocon, Bad Kreuznach, zu vergeben.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Restarbeiten der Nahebrücke in Höhe von 16.952,35 Euro, an die Fa. Bagger Jochum, Simmertal, zu vergeben.

7.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen keine vor.

Mitteilungen:

1.

Die Zufahrt auf den Parkplatz der Kita im Hellbergblick wurde ebenso wie der Bodenbelag im Bürgerhaus Dhaun fertiggestellt.

2.

Im Regionalen Zukunftsprogramm wurden zwei Maßnahmen bewilligt. Die Bescheide sollen noch im Jahr 2025 verschickt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde aber nicht gestattet.

Wegen der 3. Maßnahme, dem Wirtschaftsweg, fand ein Gespräch mit dem DLR statt.

Folgende Termine werden bekannt gegeben:

Vorbesprechung OG Ratssitzung ist am 07.01.2026

Neujahrsempfang VG ist am 09.01.2026

OG Ratssitzung ist am 21.01.2026

Jagdgenossenschaftssitzung ist am 19.01.2026

Umlegungsausschusssitzung „In der Grub“ ist am 19.02.2026

Anliegerversammlung B41 alt ist am 25.02.2026

8.): Einwohnerfragestunde

Es war ein Einwohner anwesend. Fragen wurden keine gestellt.