1. Erschließungsvertrag mit der WVE, Baugebiet "Auf dem Loh", BA. III
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss haben in der gemeinsamen Sitzung am 11.04.2023, die Empfehlung zur Erschließung durch den Erschließungsträger WVE GmbH Kaiserslautern, beschlossen.
Ausschussmitglied Oliver Weid bat um Überprüfung der Mindestdeckungssumme bei Personenschäden der Haftpflichtversicherung des Erschließungsträgers (siehe Erschließungsvertrag § 7 Abs. 2). Diese wird mit 500.000 € angegeben, was sehr wenig erscheint.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass der Stadtbürgermeister ermächtigt wird in Benehmen mit den Beigeordneten, den vorgelegten Erschließungsvertrag zwischen der WVE GmbH, der Stadt Kirn und der VG-Werke, zu unterzeichnen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, dass der Stadtbürgermeister ermächtigt wird in Benehmen mit den Beigeordneten, den vorgelegten Erschließungsvertrag zwischen der WVE GmbH, der Stadt Kirn und der VG-Werke, zu unterzeichnen.
2. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Herrschaftlichen Garten II"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung und Vergabe des Planungsauftrages
c) Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
d) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.02.2024, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Herrschaftlichen Garten I“ gefasst. Im unteren abgebildeten Teilgebiet II, soll die Bebauung fortgeführt werden.
Zu a)
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten II“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:
Gemarkung Kirn
Flur 14; Flurst.-Nr. 1, 18/14, 21/1, 21/2, 21/3, 21/8, 21/9
Flur 27; Flurst.-Nrn. 49/11, 49/15
Flur 28; Flurst. Nrn. 1/3, 1/4, 51/11, 51/12, 51/13, 52/1, 52/2, 52/4, 53
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten II“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:
Gemarkung Kirn
Flur 14; Flurst.-Nr. 1, 18/14, 21/1, 21/2, 21/3, 21/8, 21/9
Flur 27; Flurst.-Nrn. 49/11, 49/15
Flur 28; Flurst.-Nrn. 1/3, 1/4, 51/11, 51/12, 51/13, 52/1, 52/2, 52/4, 53
Zu b)
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Billigung des Planentwurfes wie vorgelegt und den Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes an das Ingenieur/Planungsbüro Günther Retzler, Idar-Oberstein und Helko Peters, Trier zu dem angebotenen Honorarangebot von 22.710,04 Euro, zu vergeben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat die Billigung des Planentwurfes wie vorgelegt und den Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes an das Ingenieur/Planungsbüro Günther Retzler, Idar-Oberstein und Helko Peters, Trier zu dem angebotenen Honorarangebot von 22.710,04 Euro, zu vergeben.
Zu c)
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, zu beschließen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, zu beschließen.