Aktuell bestehender Flächennutzungsplan
Neu aufzustellender Flächennutzungsplan
1. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über den Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Horbach
Änderungsvorschlag:
Wohnbaufläche „Auf der Borr“ und „Auf den Gärten“ und Mischbaufläche „Auf der Borr“ ergänzen
Der Ortsgemeinderat beschloss, der vorgeschlagenen Änderungen des aktuell bestehenden Flächennutzungsplanes der Ortsgemeinde Horbach zuzustimmen. Diese werden in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land übernommen.
2. Teilnahme der Ortsgemeinde an der sechsten Bündelausschreibung Strom
Sachverhalt:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5
a) Strukturierte Beschaffung: Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
b) Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLMAbnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest.
c) Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben.
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet. Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Beschluss:
A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
Der Ortsgemeinderat beschloss die Variante Ökostrom ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).
B. Beschaffungsmodell
Der Ortsgemeinderat beschloss das Beschaffungsmodell Strukturierte Beschaffung (Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
C. Zuordnung
Der Ortsgemeinderat beschloss die Zuordnung Die (Einfach)Auswahl nach A und B (gilt für alle unsere Abnahmestellen).
3. Mitgliedschaft Kultur- und Heimat Kellenbachtal e.V.
Der Ortsgemeinde liegt ein Schreiben des Kultur- und Heimat Vereins Kellenbachtal e.V. vor, wonach die Ortsgemeinde darum gebeten wird, eine Entscheidung zu treffen, ob sie weiterhin Ihre Mitgliedschaft im vorgenannten Verein aufrechterhält bzw. wieder eintritt.
Der Ortsgemeinderat beschloss, dass die Mitgliedschaft im Kultur- und Heimat Verein Kellenbachtal e.V. aufrechterhalten werden bzw. die Ortsgemeinde wiedereintreten soll.
4. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Der Vorsitzende teilte mit, dass
| 1. | die Fa. Ternes ein Heckenschnitt in der Gemarkung vorgenommen hat. |
| 2. | 2 Straßenlampen im Grasweg defekt sind und diese in nächster Zeit repariert werden. |
| 3. | für das Regionale Zukunftsprogramm ein Antrag bis zum 31.08.2025 gestellt werden muss. Im Antrag der Ortsgemeinde soll der Neubau der Toilettenanlage am Freizeitplatz, enthalten sein. |
| 4. | am Ortseingang ein Hinweisschild „Keine Wendemöglichkeit“ fehlen würde und dies installiert werden soll. |
Zu 5. Einwohnerfragestunde
Es war ein Einwohner anwesend, der eine Frage zum Flächennutzungsplan hatte.